Vogelschutzgebiet Pielachtal

Gemäß § 9 Abs. 3 und 4 des NÖ Naturschutzgesetzes sind die Natura 2000-Gebiete durch Verordnung der Landesregierung zu besonderen Schutzgebieten mit der Bezeichnung "Europaschutzgebiet" zu erklären. Die NÖ Landesregierung hat mit der Änderung der Verordnung über die Europaschutzgebiete  das "Vogelschutzgebiet Pielachtal" erlassen.

Zur besseren Darstellung stellen wir Ihnen eine Übersichtskarte sowie Detailkarten des geplanten Vogelschutzgebietes Pielachtal mit der Darstellung des Grenzverlaufs zur Verfügung. Sie kommen zum gewünschten Gebiet, indem Sie in der Tabelle die Karten in der gesuchten Gemeinde wählen.


Ihre Kontaktstelle des Landes für Natura 2000

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220   
Letzte Änderung dieser Seite: 26.1.2024
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