Der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft

Wer verliert die Staatsbürgerschaft?

 Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft

Wer auf Grund seines Antrages, seiner Erklärung oder seiner ausdrücklichen Zustimmung eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft, sofern nicht vorher die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bewilligt wurde.

Ebenso ist die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn der Staatsbürger freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates eintritt.

 

Die Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Einem Staatsbürger ist innerhalb von sechs Jahren, jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Verleihung die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er aus Gründen, welche er zu vertreten hat, eine fremde Staatsangehörigkeit beibehalten hat. 


Wir ersuchen Sie, bei sämtlichen Anfragen Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Wohnanschrift anzuführen.


Ihre Kontaktstelle des Landes für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2
Landhausplatz 1, Haus 17A 3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw2staatsbuergerschaft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12395 oder 12595; bei Beibehaltung 12665
Fax: 02742/9005-13607
Letzte Änderung dieser Seite: 14.6.2018
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