23.11.2017 | 13:34

Stellungnahme der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Landes NÖ

Aufgrund des tragischen Todes eines 11-Jährigen Flüchtlingskindes im Bezirk Baden hat der Leiter der Gruppe Gesundheit und Soziales, Dr. Otto Huber, eine Erhebung der Obsorge-Situation im Hinblick auf minderjährige Fremde, die mit erwachsenen Bezugspersonen (ohne Eltern) nach Niederösterreich kommen, in allen Bezirken/Magistraten beauftragt. Ein Ergebnis wird parallel zum derzeit laufenden Prüfverfahren der Volksanwaltschaft in rund 3 Wochen vorliegen.

Zu den Fakten: Nach Österreichischem Recht ist die Obsorge zunächst immer an Verwandte oder geeignete nahestehende Personen zu übertragen. Nur in Ermangelung solcher Personen ist die Kinder- und Jugendhilfe zu betrauen. Dazu gibt es auch eine aktuelle höchstgerichtliche Judikatur. Die Entscheidung darüber, wie auch im konkreten tragischen Fall, treffen immer die Gerichte nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens, wo im Regelfall die Kinder-und Jugendhilfe einbezogen wird.

Kommen minderjährige Kinder und Jugendliche mit ihren volljährigen Geschwistern (Onkel/Tante) in eine Unterkunft in Niederösterreich so prüft die Kinder- und Jugendhilfe selbstverständlich und mit großer Verantwortung in jedem Einzelfall, ob diese älteren Geschwister dazu in der Lage sind, die Obsorge für die Kinder zu übernehmen.

Mit der Thematik befasst sich aktuell auch eine Expertengruppe unter Federführung des BMJ gemeinsam mit dem BMFJ und dem BMI unter Beteiligung von Vertretern aller Bundesländer. Ziel ist dabei, eine Anpassung der Gesetzeslage (ABGB) an die aktuelle Migrationsthematik vorzuschlagen.

Bei Rückfragen: Dr. Peter Rozsa, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, 02742/9005/16412

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