Förderung Sauberhafte Feste

Förderaktion 2022/23

Logo: 15 Jahre Sauberhafte Feste

Die Förderaktion „Sauberhafte Feste" erfreute sich im letzten Jahr einer großen Zustimmung bei den Veranstalterinnen und Veranstaltern. Rund 540 Sauberhafte Feste wurden beim Land NÖ eingereicht und bewilligt.

Aufgrund der anhaltenden großen Nachfrage und zugleich begrenzten budgetären Mittel, mussten die Kriterien zur Förderung eines Sauberhaften Festes seit März 2023 angepasst werden.

Für öffentlich zugängliche Veranstaltungen mit mindestens 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, welche den Standards der Sauberhaften Feste entsprechen und im Aktionszeitraum 01.03.2022 bis 31.12.2023 in NÖ stattfinden, kann ein Zuschuss in der Höhe von € 500,- beantragt werden.

ACHTUNG, die Förderaktion endet mit Dezember 2023.
Eine Antragstellung für zertifizierte Feste, die im Jahr 2023 stattgefunden haben, ist weiterhin bis max. 6 Monate nach Veranstaltungsdatum möglich.

Die bisherigen Förderkriterien bleiben aufrecht:

  • Teilnehmerzahl mind. 200 Personen (statt bisher 100 Personen)
  • die Veranstaltung muss Festcharakter aufweisen
  • es werden Getränke und Speisen ausgegeben 

Die Förderung richtet sich an NÖ Vereine, Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Feuerwehren, Hilfsorganisationen), Verbände, Pfarren sowie Organisationen die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Je Veranstalter sind max. 5 Einreichungen pro Jahr möglich.
Von der Förderung ausgenommen sind politische Parteien sowie politisch ausgerichtete Organisationen und Vereine.

 

Die Einreichung erfolgt über 2 Schritte:

  1. Melden Sie hier ihr Sauberhaftes Fest an: https://anmeldung.sauberhaftefeste.at/ 
    ACHTUNG: Feste können nur bis max. 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn als Sauberhaftes Fest angemeldet werden.
  2. Nach Freigabe durch den Umwelt-/Abfallverband können Sie mittels elektronischem Antragsformular um Förderung beim Land NÖ ansuchen.

Alle Details und Fördervoraussetzungen finden Sie im Informationsblatt.

Hier gelangen Sie zum elektronischen Antragsformular


Grundlage dieser Förderaktion bildet die von der NÖ Landesregierung beschlossene „Richtlinie zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz“.


Logoleiste


Förderung für SPORTVERANSTALTUNGEN in NÖ                                                           

Sport hat einen bedeutenden Stellenwert im Leben der Menschen und in der Gesellschaft. Umso wichtiger ist auch in diesem Bereich die Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen für mehr Umwelt- und Klimaschutz. Sauberhafte FESTE Standards spielen bei Sportaktivitäten bzw. Wettkämpfen im Breiten- und im Spitzensport eine wichtige Rolle. Neben der Förderung als Sauberhaftes FEST besteht daher auch seitens der Abteilung Sport des Landes Niederösterreich eine Unterstützungsmöglichkeit im Rahmen der NÖ Sportförderung für überregionale, nationale und internationale Sportveranstaltungen.  

Alle Informationen finden Sie auf der Seite "Sportveranstaltungen".

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Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14204
Fax: 02742/9005-14350
Letzte Änderung dieser Seite: 19.12.2023
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