Sonstige SARS-CoV-2-Testmöglichkeiten in NÖ

Zusätzlich zur Testung von Personen mit typischen Symptomen bestehen Screeningtestprogramme, die das frühzeitige Erkennen von Infektionen und die Durchbrechung von Infektionsketten ermöglichen.

Personen mit typischen SARS-CoV-2 Symptomen sowie Personen mit positivem Antigen-Tests haben sich über die Gesundheitshotline 1450 zu melden und erhalten in Folge eine kostenlose PCR-Testmöglichkeit.

Personen, bei denen keine konkreten Verdachtsmomente bestehen, die aber einen Testnachweis als 3G-Nachweis benötigen oder die vor dem Kontakt mit bestimmten anderen Personen zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen möchten, können staatlich unterstützte kostenlose Testmöglichkeiten in folgendem Ausmaß nutzen:

  • 5 Antigen-Selbsttests pro Monat, die in Apotheken - unter Vorlage der E-Card - abgeholt werden können
     
  • 5 PCR-Tests pro Monat, die durch PCR-Testungen in Apotheken erfolgen können. 

Für bestimmte Personengruppen besteht darüber hinaus ein erweitertes kostenloses PCR-Testangebot:

  • Besucherinnen und Besucher, Begleitpersonen, Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeiter sowie externen Dienstleister von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe 
  • Besucherinnen und Besucher, Begleitpersonen, Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externen Dienstleisterinnen und Dienstleiter von Krankenanstalten und Kuranstalten 
  • Erbringende mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen 
  • Betreuende in der 24-Stunden-Betreuung und persönlichen Assistenten von Menschen mit Behinderung 
  • Kinder, Jugendliche und Mitarbeiterinnen und Miterbeiter von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Kinder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitende elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rettungsdiensten
  • Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und der Wohnungslosenhilfe

Personen, die unter diese Ausnahmeregelung fallen, können zusätzliche Tests entweder über eines der PCR-Testangebote oder in Ausnahmefällen auch direkt vor Ort in der entsprechenden Einrichtung, z. B. Spitäler, Alten- und Pflegeheime etc., nutzen. Für die Glaubhaftmachung des Ausnahmegrunds ist eine entsprechende Erklärung oder direkt in den Apotheken zu tätigen.

Nähere Informationen zu Testmöglichkeiten in Niederösterreich:

Eine Übersicht über die Testmöglichkeiten in Niederösterreich bietet die Webseite www.testung.at.


Apotheken

In Niederösterreich können die 5 monatlichen Gratis-PCR-Tests sowie die erweiterten Testmöglichkeiten für bestimmte Personengruppen auch in zahlreichen öffentlichen Apotheken durchgeführt werden. Die Testungen erfolgen in Form von zuverlässigen Abstrichtests. Die Anmeldung zu einem Test kann über "Österreich testet" oder vor Ort in der betreffenden Apotheke erfolgen. Nähere Informationen zu den Testmöglichkeiten in Apotheken finden Sie auf der Webseite der Österreichischen Apothekerkammer.

Hier gelangen Sie zu einer Auflistung, welche Apotheken PCR-Tests durchführen.

Informationen zur Abholmöglichkeit von 5 Antigen-Selbsttests pro Monat finden Sie auf der Webseite des Gesundheitsministeriums.

Private Anbieter

Zusätzlich zu den kostenlosen Testmöglichkeiten besteht immer die Möglichkeit, sich an selbständige Labore zu wenden und kostenpflichtige Tests (PCR-Tests, Antigen-Tests, Antikörper-Tests) in Anspruch zu nehmen. Eine Übersicht bietet folgende unverbindliche Laborliste des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Liste von Labors, die SARS-CoV-2 Tests durchführen (PDF, 476 KB)

Niederösterreich gurgelt

Das Testangebot „Niederösterreich gurgelt“ endete mit 31. März 2023. Bis spätestens 17. April 2023 werden alle personenbezogenen Daten auf „Niederösterreich gurgelt“ datenschutzkonform gelöscht.

Bei den Probensets handelt es sich um Medizinprodukte, die aus Sicherheitsgründen nach einmaliger Ausgabe nicht anderweitig weiterverwendet werden dürfen. Die Probenröhrchen bestehen aus PET-Kunststoff – noch im Haushalt vorrätige Probensets können daher im gelben Sack entsorgt und können so wiederverwertet werden.

Häufig gestellte Fragen zu freiwilligen Coronavirus-Tests

Es gibt verschiedenste Tests, die zum Nachweis einer aktuellen bzw. vergangenen SARS-CoV-2-Infektion verwendet werden. Es sind dabei vor allem drei Gruppen von Tests zu unterscheiden:

PCR-Tests

PCR-Tests (Polymerasekettenreaktion) dienen dem Nachweis einer aktuellen SARS-CoV-2-Infektion und können bereits in der Frühphase der COVID-19-Erkrankung mit hoher Genauigkeit das Virus nachweisen. Ein positives Testergebnis bedeutet, dass eine Ansteckung mit COVID-19 erfolgt ist. Für PCR-Tests werden in der Regel Proben mittels Nasen- oder Rachenabstrich entnommen. Bei den derzeit üblichen PCR-Testverfahren werden die genetischen Informationen des Virus aus geringen Probenmengen in mehreren Zyklen vervielfältigt. Die Vervielfältigung ist der Grund, warum es länger dauert bis die Laborergebnisse vorhanden sind. Die hochempfindlichen Tests werden in speziellen Laboren durchgeführt.

Antigen-Tests

Ein Antigen-Test bietet die Möglichkeit eines direkten Nachweises viraler Antigene von SARS-CoV-2 innerhalb kurzer Zeit (15 bis 30 Minuten). Im Unterschied zu PCR-Tests wird bei Antigen-Tests nicht das Erbgut des Virus nachgewiesen, sondern dessen Protein bzw. Proteinhülle.

Antikörper-Tests

Antikörper-Tests zeigen Antikörper gegen den Erreger im Blut von Personen an. Sie weisen nicht direkt den Erreger nach, sondern geben darüber Auskunft, ob die Person in der Vergangenheit mit SARS-CoV-2 infiziert war und im Rahmen einer Immunreaktion Antikörper gebildet wurden. Sollte ein Antikörper-Schnelltest positiv ausfallen, kann zur genaueren Prüfung ein qualitativer, serologischer Test auf Antikörper in einem Labor privat veranlasst werden (z.B. ELISA oder Neutralisationstest).

Bei den im Rahmen der COVID-19-Testungen anfallenden Tätigkeiten (Gewinnung von Probenmaterial, Durchführung von Antigen-Tests, Laboruntersuchungen, Erstellung des Befunds und die Auswertung des Befundergebnisses) handelt es sich um medizinische Tätigkeiten. Für die Durchführung dieser Tätigkeiten ist daher eine berufsrechtliche Ermächtigung (z.B. Ärzte) Voraussetzung.

Welche Personen Tests durchführen dürfen bzw. Test-Nachweise erstellen dürfen, können Sie den folgenden Informationsschreiben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz entnehmen:

Antigen-Tests bieten eine erste und schnelle Abklärungsmöglichkeit, sind aber leider nicht so genau und verlässlich, wie PCR-Tests. Sofern keine klare Ursache für die Symptome erkennbar ist, sollte daher zur genauen Abklärung die Gesundheitshotline 1450 kontaktiert werden.

In Niederösterreich gelten PCR-Tests für 72 Stunden ab Probenahme. Antigen-Test gelten für 24 Stunden ab Probenahme als 3G-Nachweis.

Die Gültigkeitsdauer eines Corona-Tests ist ab der Probenahme zu berechnen.

weiterführende Links

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Amt der NÖ Landesregierung
Corona-Hotline
Tel.: 02742/9005 - 14300 (NÖ Corona-Hotline) E-Mail: noe-coronainfo@noel.gv.at
Letzte Änderung dieser Seite: 31.5.2023
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