Regelungen für Zusammenkünfte
Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Das COVID-19-Präventionskonzept ist während der Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.
Aufgrund der COVID-19-Schutzbestimmungen besteht keine Anzeige- oder Bewilligungspflicht mehr für Zusammenkünfte.
weiterführende Links
- Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Sichere Gastfreundschaft – Leitlinien für Veranstaltungen
Ihre Kontaktstelle des Landes
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde. Klicken Sie hier, um zu einer Liste aller Gesundheitsbehörden zu gelangen.
NÖ Corona-Hotline: 02742 / 9005 -14300
E-Mail: noe-coronainfo@noel.gv.at
E-Mail: noe-coronainfo@noel.gv.at
Letzte Änderung dieser Seite: 15.4.2022