Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden -"Arbeitsplatzmotor Gemeinden"
Mit der „Landes-Finanzsonderaktion - Arbeitsplatzmotor Gemeinden" wird den NÖ Gemeinden eine Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, bei der die Zwischenfinanzierung umsetzungsreifer, infrastruktureller und energietechnischer Baumaßnahmen sowie der Breitbandausbau (Errichtungskosten) gefördert werden.
Im Rahmen der Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden - „Arbeitsplatzmotor Gemeinden" sind infrastrukturelle und energietechnische Baumaßnahmen sowie der Breitbandausbau (Errichtungskosten) förderbar.
Die Förderung besteht aus der Gewährung eines Zinsenzuschusses von höchstens 3 % p.a. für bei Kreditinstituten aufgenommene Kredite über einen Zeitraum von 3 bzw. 5 Jahren. Die maximal förderbare Kredithöhe ergibt sich aus den Gesamtkosten abzüglich des Anteils, der durch andere projektbezogene Förderungen bzw. durch Eigenmittel abgedeckt wird.
Ansuchen gemäß der Richtlinie Landes-Finanzsonderaktion „Arbeitsplatzmotor Gemeinden" können an das
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen (siehe Richtlinie) gestellt werden.
Förderwerber können NÖ Gemeinden, Gesellschaften im Alleineigentum niederösterreichscher Gemeinden und NÖ Schulgemeinden sein.
Die Antragstellung ist bis 31. Dezember 2022 möglich.
Downloads
- Download: Richtlinie - Arbeitsplatzmotor Gemeinden (pdf, 0.3 MB)
- Download: Beilage 1 (pdf, 0.2 MB)
- Download: Beilage 2 (pdf, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Landesfinanzsonderaktionen
Abteilung Finanzen Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12515
Fax: 02742/9005 - 15937