Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden – "Gemeindekooperationen"

Förderbar sind interkommunale Infrastrukturmaßnahmen (Baumaßnahmen und Grundstücksankäufe inkl. Planungsleistungen), der Ankauf von Kommunalfahrzeugen die von mehreren Gemeinden genutzt werden sowie die Erstellung von Projektentwicklungen, Studien und Konzepten zu gemeindeübergreifenden Themen. 

Mit der Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden - "Gemeindekooperationen" wird den NÖ Gemeinden, deren Gesellschaften, Gemeindeverbänden und den NÖ Schulgemeinden eine Förderaktion zur Verfügung gestellt, bei der interkommunale Infrastrukturmaßnahmen (Baumaßnahmen und Grundstücksankauf inkl. Planungsleistung), der Ankauf von Kommunalfahrzeugen, die von mehreren Gemeinden genutzt werden und die Erstellung von Projektentwicklungen, Studien und Konzepten zu gemeindeübergreifenden Themen gefördert werden. 

Bei interkommunalen Infrastrukturmaßnahmen und dem Ankauf von Kommunalfahrzeugen ist grundsätzlich der nicht durch Eigenmittel und andere projektbezogene Förderungen oder durch Dritte abgedeckte Teil der Gesamtkosten, der durch Kredit finanziert wird, förderbar. Die Förderung besteht aus der Gewährung eines Zuschusses von jährlich 4 % der Gesamtkreditsumme für eine Laufzeit von 5 Jahren ab der ersten Zuzählung, wobei die jährliche Zahlung pro Projekt mit € 100.000,-- beschränkt ist. Ab dem 6. Jahr der Kreditlaufzeit besteht die Förderung aus der Gewährung eines Zinsenzuschusses von max. 3 % p.a. bis zu einer Gesamtlaufzeit des Kredites von max. 20 Jahren. 

Die Erstellung von Studien, Konzepten und Projektentwicklungen und der Ankauf von Kommunalfahrzeugen (sofern diese nicht über Kredit finanziert werden) wird mit einem Einmalzuschuss von max. 20 % der nachzuweisenden Gesamtkosten, max. mit € 20.000,-- pro Projekt (bei Fahrzeugen max. € 40.000,--) gefördert.

Ansuchen gemäß der Richtlinie Landes-Finanzsonderaktion „Arbeitsplatzmotor Gemeinden" können an das 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten 

unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen (siehe Richtlinie) gestellt werden.

Förderwerber können NÖ Gemeinden, Gesellschaften im Alleineigentum niederösterreichischer Gemeinden, NÖ Schulgemeinden und Gemeindeverbände von NÖ Gemeinden sein.

Die Antragstellung ist bis 31. Dezember 2023 möglich. Übersteigt die insgesamt genehmigte Gesamtsumme an Förderungen den Betrag von € 5,00 Mio., endet die Möglichkeit der Antragstellung mit dem Zeitpunkt des Überschreitens dieses Betrages.


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Ihre Kontaktstelle des Landes für Landesfinanzierungsaktionen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1, Haus 4  3109 St. Pölten
E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12515
Fax: 02742/9005-15937 
Letzte Änderung dieser Seite: 13.8.2020
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