Mineralrohstoffgewinnung
Alle Betriebe, die mineralische Rohstoffe abbauen, unterliegen dem Mineralrohstoffgesetz (MinroG, BGBl. I Nr. 38/1999, in der Fassung BGBl. I Nr. 95/2016). Das MinroG ersetzt das bis 1999 geltende Berggesetz 1975.
Allgemeine Information
Das MinroG gilt u.a. für das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von
- bergfreien
- bundeseigenen und
- grundeigenen
mineralischen Rohstoffen.
Mineralische Rohstoffe
Wenn Sie grundeigene mineralische Rohstoffe ausschließlich im Tagebau gewinnen und aufbereiten wollen, wenden Sie sich an die Anlagenabteilung der Bezirksverwaltungsbehörde ( Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) des Abbaustandortes.
Sämtliche Verfahren hinsichtlich der bergfreien, der bundeseigenen sowie der grundeigenen mineralischen Rohstoffe im Untertagbau obliegen dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) als Montanbehörde.
Technische Fragen
Für technische Fragen stehen die Sachverständigen der Baudirektion des Amtes der NÖ Landesregierung zur Verfügung.
Genehmigungspflicht / Bewilligungspflicht
Folgende Vorhaben bedürfen einer Genehmigung bzw. Bewilligung:
- das Gewinnen von Rohstoffen: Gewinnungsbetriebsplan
- die Einstellung der Gewinnung: Abschlussbetriebsplan
- die Herstellung (Errichtung) von Bergbauanlagen (das sind ortsfeste Einrichtungen wie z.B. Brecher, Siebanlagen, Container, Garagen etc.)
Diese Verfahren führt die Bezirksverwaltungsbehörde.
Vormerkung der verantwortlichen Personen
Der Bergbauberechtigte muss für jeden Bergbaubetrieb verantwortliche Personen (Betriebsaufseher, Betriebsleiter und verantwortlichen Markscheider) bestellen. Deren Vormerkung obliegt dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) als Montanbehörde.
Weitere Verfahren
Neben dem Verfahren gemäß dem MinroG können allenfalls noch andere Verfahren erforderlich sein, wie nach dem
- Abfallrecht
- Forstrecht
- Naturschutzrecht
- Wasserrecht
etc.