Die NÖ Antidiskriminierungsstelle
Als NÖ Antidiskriminierungsstelle fördert die NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und führt Schlichtungsversuche durch.
Beratung und Hilfestellung erhalten Sie bei der NÖ Gleichbehandlungsbeauftragten und ihrem Team.
Was wir für Sie tun können
Folgende Hilfeleistungen werden angeboten:
- Information und Unterstützung
- Schlichtungsversuche
- unabhängige Untersuchungen
- unabhängige Berichte und Empfehlungen
Die NÖ Antidiskriminierungsstelle ist in Ausübung ihrer Tätigkeit nach diesem Gesetz weisungsfrei. Die Beratung kann anonym und vertraulich erfolgen und unterliegt der Amtsverschwiegenheit.
Personen die auf Grund einer behaupteten Verletzung des Diskriminierungsverbotes ihre Rechte wahrnehmen oder sich beschweren, dürfen aus diesem Grund in keiner Weise benachteiligt werden; dasselbe gilt für Personen, die in einem Verfahren wegen Verletzung des Diskriminierungsverbotes als Zeuge/Zeugin oder Auskunftsperson auftreten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Diskriminierung dar.
Ein Schadenersatz ist möglich
Die gerichtliche Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches ist nur nach Durchführung eines erfolglosen Schlichtungsversuches der NÖ Antidiskriminierungsstelle zulässig.
Vor Gericht gilt die Beweislastumkehr: wird Diskriminierung „glaubhaft gemacht“ so muss beklagte Partei Beweis führen, dass keine Diskriminierung stattfand.
Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen. In Betracht kommt ein Vermögensschaden und ein Schadenersatz auf Grund der Beeinträchtigung der Würde. Bei Belästigung und sexueller Belästigung beträgt der Mindestschadenersatz 1.000 Euro.
Achtung: Verjährungsfristen beachten!
Bei Belästigung und sexueller Belästigung beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr (ab Kenntnis der Handlung), bei sonstiger Diskriminierung 3 Jahre. Ein Schlichtungsversuch der NÖ Antidiskriminierungsstelle hemmt die Verjährung.
weiterführende Links
- Schutz vor Diskriminierung
- NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017
- Berichte der NÖ Antidiskriminierungsstelle
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Tel: 02742/9005-16212
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