COVID-19-Gesundheitskrise: Sonderförderungen und Unterstützungsmaßnahmen im Kunst- und Kulturbereich
1. Sonderförderungen gem. § 2a KFG
- Sonderförderungen, wenn trotz Inanspruchnahme aller möglichen Hilfsmaßnahmen existenzielle Schwierigkeiten bestehen
- Start voraussichtlich Juni/Juli 2021
- Richtlinie in Ausarbeitung
- Volumen: 10 Millionen Euro
2. Förderprogramm „Von der Bühne zum Video“ – „Neustart Kultur“
- Einreichungen sind bis 15. Mai 2021 möglich
- Förderungen für die Bereitstellung von Bühnenveranstaltungen (Schauspiel, Tanz, Musik…) als Video oder Streaming; ca. 20.000 Euro/Projekt bzw. max. Förderhöhe: EUR 35.000,00; unterstützt Theater- und Musikschaffen; fördert Online-Präsenz von Kultur;
- Volumen: 2 Millionen Euro
- weitere Informationen: Link zur Ausschreibung
3. Förderprogramm „Frischluft – Kunst im Freien“ – „Neustart Kultur“
- Einreichungen sind bis 15. Mai 2021 möglich
- Förderungen für Outdoor-Kulturformate und -veranstaltungen; max. 80.000 Euro/Projekt; öffnet öffentlichen und privaten Außenraum für Kultur; unterstützt Covid-19-sichere Veranstaltungsformate;
- Volumen: 2 Millionen Euro
- weitere Informationen: Link zur Ausschreibung
4. Förderprogramm „Perspektiven. Innovation. Kunst“ – „Neustart Kultur“
- Einreichungen sind bis 15. Mai 2021 möglich
- Förderungen für neue künstlerische Formate und kulturelle Tätigkeitsfelder; max. 100.000 Euro/Projekt; fördert Innovation;
- Volumen: 2 Millionen Euro
- weitere Informationen: Link zur Ausschreibung
5. Förderprogramm Investitionen – „Neustart Kultur“
- Start Mai/Juni 2021
- Förderungen für Investitionen in Kulturräume, um sie für den Neustart fit zu machen; Modernisierung und Sanierung;
- Z.B. Lüftungsanlagen, Adaptierung/Sanierung von Zuschauerräumen
- Volumen: 10 Millionen Euro
6. „Comeback Audience" – „Neustart Kultur
- Start Mai/Juni 2021
- Maßnahmen zur Bindung, Rückgewinnung und verstärkten Partizipation von bestehenden und neuen Publikumsschichten in allen Kunstsparten (Förderung u.a. von Social Media- und Marketingaktivitäten, seriellen Ticketangeboten, Drucksorten etc.)
- Volumen: 4 Millionen Euro
7. Überbrückungsfinanzierungs-Fonds für selbständige KünstlerInnen (SVS)
- für alle Personen, die Kunst/Kultur schaffen, ausüben, vermitteln, lehren und bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) als KünstlerInnen versichert sind
- Gesamtvolumen: 140 Mio. Euro Phase 1: Einmalzahlung in Höhe von 6.000 Euro pro Person
- Phase 2 seit 7.10.2020: Erhöhung auf 10.000 Euro für 10 Monate, zuzüglich 2.000 Euro Lockdownkompensation für November/Dezember 2020
- Phase 3 für 2021: Unterstützung in Höhe von je 3.000 Euro für Quartal 1 und Quartal 2, zuzüglich 1.000 Euro Lockdownkompensation für Jänner/Februar 2021 und 1.000 Euro für März/April 2021
- weitere Informationen: Link zur Website der SVS
8. Härtefallfonds (WKO)
- Unterstützung zur Abfederung von Einnahmenausfällen selbständiger KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen (Kleinstunternehmen, EPUs, freie DienstnehmerInnen, neue Selbständige)
- Ansuchen für die Auszahlungsphase 2 können bis 31.7.2021 bei der Wirtschaftskammer Österreich online eingebracht werden. Nettoeinkommensentgang pro Betrachtungszeitraum beträgt 2.000 Euro (daher insgesamt maximal 30.000 Euro)
- Comeback-Bonus pro Betrachtungszeitraum in Höhe von 500 Euro
- Zusatzbonus in Höhe von 100 Euro ab 1. Juni
- Eine Förderung aus der Auszahlungsphase 1 sowie aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds werden grundsätzlich angerechnet
- weitere Informationen: Link zur WKO
9. COVID-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)
- für KünstlerInnen und KunstvermittlerInnen, die nicht anspruchsberechtigt für Überbrückungsfinanzierung (SVS) oder Härtefallfallfonds (WKO) sind
- Volumen: 40 Mio. Euro
- Höhe: 3.500 Euro für 2020; Phase 3 kann ab 1. Mai 2021 beantragt werden. Sie beträgt dann für den Zeitraum Jänner bis Juni 2021 insgesamt € 3.000 Euro (automatische Aufstockung von positiv erledigten Fällen aus Quartal 1/2021)
- weitere Informationen: Link zum KSVF
1. Kurzarbeit
- Zugang für Kulturbetriebe unter gleichen Voraussetzungen wie andere Bereiche
- weitere Informationen: Link zum AMS
2. NPO-Fonds zur Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Organisationen (aws)
- Kostenzuschüsse für Non-Profit-Organisationen, um durch COVID-19 entstandene Einnahmenausfälle abzufedern;
- zusätzlich: NPO-Lockdown-Zuschuss analog zum Umsatzersatz
- Volumen: 950 Mio. Euro
- Unterstützung für 4. Quartal 2020: Antragstellung seit März
- Unterstützung für 1. Quartal 2021: geplant
- Weitere Informationen: Link zum NPO-Fonds
3. Fixkostenzuschuss I für gewerbliche Kulturbetriebe bzw. Unternehmen wie EPUs
- Umsatzausfälle von mindestens 40%
- Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16. März 2020 und längstens bis zum 15. September 2020 entstanden sein
- Für bis zu drei zusammenhängende Betrachtungszeiträume
- Der Fixkostenzuschuss ist pro Unternehmen begrenzt mit bis zu 75% der Fixkosten gestaffelt nach Umsatzeinbußen
- Weitere Informationen: Link zur COFAG
4. Fixkostenzuschuss (800.000)
- Umsatzausfälle von mindestens 30%
- Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein
- Der Fixkostenzuschuss richtet sich nach dem prozentualen Umsatzausfall (z.B. Umsatzausfall 50% ➔ FKZ 800.000 von 50% der Fixkosten)
- Option für einen pauschalen Fixkostenzuschuss von 30% des Umsatzausfalles (für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als EUR 120.000 im letztveranlagten Jahr)
- Weitere Informationen: Link zur COFAG
5. Verlustersatz
- Umsatzausfälle von mindestens 30%
- Die Verluste müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein
- Für bis zu zehn Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen. (Ausgenommen ist allenfalls eine Lücke im Nov/Dez 2020 durch Beantragung eines Lockdown-Umsatzersatzes)
- Die Höhe des Verlustersatzes entspricht 70% der Bemessungsgrundlage. Bei Klein- oder Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate auf 90% der Bemessungsgrundlage
- Der Verlustersatz ist pro Unternehmen mit höchstens EUR 10 Millionen begrenzt
- Weitere Informationen: Link zur COFAG
6. Ausfallbonus
- Umsatzausfälle von mindestens 40 Prozent im herangezogenen Kalendermonat
- Monatliche Beantragung von Kalendermonaten im Zeitraum November 2020 – Juni 2021
- Differenz zwischen dem Umsatz des Betrachtungszeitraumes und dem Umsatz des Vergleichszeitraumes (Kalendermonat aus dem Zeitraum März 2019 bis Februar 2020); davon 15 Prozent des Umsatzausfalls als Bonus und optional 15 Prozent des Umsatzausfalls als Vorschuss für den FKZ 800.000
- Der Ausfallsbonus ist mit EUR 60.000 pro Monat begrenzt (davon EUR 30.000 Vorschuss FKZ 800.000 und 30.000 Bonus)
- Für die Kalendermonate März und April wurde der Bonus-Anteil des Ausfallbonus verglichen mit den anderen Kalendermonaten erhöht
- Weitere Informationen: Link zur COFAG
7. Schutzschirm für Veranstaltungen
- Zuschuss für den finanziellen Nachteil, der aus einer COVID-19-bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung zukünftiger Veranstaltungen resultiert
- staatliche Übernahme des Risikos in der Gesamthöhe von bis zu 300 Mio. Euro
- Antragstellung: seit 18. Jänner 2021
- weitere Informationen: Link zur ÖHT
8. Lockdown-Umsatzersatz (direkt betroffen)
- Für den Lockdown im Nov/Dez 2020 werden direkt betroffenen Kulturbetrieben (= aufgrund der jeweiligen Verordnungen geschlossen) 80% bzw. 50% ihres Umsatzes (auf Basis des Vergleichszeitraums) ersetzt
- Höhe: max. 800.000 Euro pro Unternehmen
- Antragstellung: für November bis 15.12.2020; für Dezember bis 15.01.2021
- Abwicklung über die Plattform FinanzOnline
- weitere Informationen: Link zur COFAG
9. Lockdown-Umsatzersatz (indirekt betroffen)
- Indirekt Betroffene sind alle Betriebe/Unternehmen (auch EPUs), die
- gegenüber dem Vergleichszeitraum (Nov/Dez 2019) 40% Umsatzrückgang haben und
- mind. 50% ihrer Umsätze im Vergleichszeitraum mit direkt betroffenen (siehe
oben) gemacht haben
- Ersatzraten gestaffelt nach durchschnittlichen nach Branchen (20/40/60/80% für November; 12,5/20/37,5/50% für Dezember)
- KünstlerInnen (ÖNACE 90.0): 80% für November; 50% für Dezember
- Antragsteller, die ihre Umsätze „im Auftrag Dritter“ (z.B. über eine Veranstaltungs- oder Künstleragentur) machen, sind ebenfalls antragsberechtigt.
- Unter 5.000 Euro: keine Bestätigung durch Steuerberater notwendig
- Antragstellung seit 16. Februar 2021 möglich
1. Comeback-Zuschuss für Film- und TV-Dreharbeiten
- Übernahme von Schäden bei COVID-19-bedingt unterbrochenen Dreharbeiten "Ausfallhaftung" als Ersatz, da Pandemieschäden nicht mehr versichert werden
- Volumen: 25 Mio. Euro
2. Mehrwertsteuersenkung auf 5%
- Senkung der Mehrwertsteuer für den Kunst- und Kulturbereich
- Verlängerung bis Ende 2021
3. Gutscheinlösung für abgesagte Veranstaltungen und geschlossene Kultureinrichtungen
- Entbindung der VeranstalterInnen von der unmittelbaren Rückzahlungspflicht für Veranstaltungen, die im Jahr 2020 bis Juni 2021 abgesagt wurden/werden
- Verlängerung bis Ende 2021
4. Weitere Hilfsmaßnahmen für gewerbliche Kulturbetriebe bzw. Unternehmen wie EPUs
- Verlustrücktrag
- Verlustersatz für Unternehmen, die zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 Umsatzausfälle von mindestens 30 Prozent haben (alternativ zu Fixkostenzuschuss)
- staatliche Garantien für Überbrückungskredite, Rückzahlungsaufschübe für Kredite und Darlehen
- Herabsetzung und Stundung von laufenden Kosten (Miete)
- Ratenzahlung und Stundungen der Beiträge der Sozialversicherung der Selbständigen
KundInnenservice der Sektion Kunst und Kultur des BMKÖS:
Hotline +43 1 71606 851185 / Mo bis Fr von 9:00 bis 15:00 Uhr
E-Mail: kunstkultur@bmkoes.gv.at
Abteilung IV/B/11 für Rechtsangelegenheiten, Service, Covid-19
E-Mail: iv11@bmkoes.gv.at
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Kunst und Kultur Landhausplatz 1, Haus 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.k1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 17010
Fax: 02742/9005 - 13029