COVID-19-Gesundheitskrise: Sonderförderungen und Unterstützungsmaßnahmen im Kunst- und Kulturbereich

1. Sonderförderungen gem. § 2a KFG 

  • Sonderförderungen, wenn trotz Inanspruchnahme aller möglichen Hilfsmaßnahmen existenzielle Schwierigkeiten bestehen
  • Start voraussichtlich Juni/Juli 2021
  • Richtlinie in Ausarbeitung
  •  Volumen: 10 Millionen Euro

2. Förderprogramm „Von der Bühne zum Video“ – „Neustart Kultur“

  • Einreichungen sind bis 15. Mai 2021 möglich
  • Förderungen für die Bereitstellung von Bühnenveranstaltungen (Schauspiel, Tanz, Musik…) als Video oder Streaming; ca. 20.000 Euro/Projekt bzw. max. Förderhöhe: EUR 35.000,00; unterstützt Theater- und Musikschaffen; fördert Online-Präsenz von Kultur;
  • Volumen: 2 Millionen Euro
  • weitere Informationen: Link zur Ausschreibung

3. Förderprogramm „Frischluft – Kunst im Freien“ – „Neustart Kultur“

  • Einreichungen sind bis 15. Mai 2021 möglich 
  • Förderungen für Outdoor-Kulturformate und -veranstaltungen; max. 80.000 Euro/Projekt; öffnet öffentlichen und privaten Außenraum für Kultur; unterstützt Covid-19-sichere Veranstaltungsformate;
  • Volumen: 2 Millionen Euro 
  • weitere Informationen: Link zur Ausschreibung

4. Förderprogramm „Perspektiven. Innovation. Kunst“ – „Neustart Kultur“

  • Einreichungen sind bis 15. Mai 2021 möglich
  • Förderungen für neue künstlerische Formate und kulturelle Tätigkeitsfelder; max. 100.000 Euro/Projekt; fördert Innovation; 
  • Volumen: 2 Millionen Euro 
  • weitere Informationen: Link zur Ausschreibung 

5. Förderprogramm Investitionen – „Neustart Kultur“

  • Start Mai/Juni 2021
  • Förderungen für Investitionen in Kulturräume, um sie für den Neustart fit zu machen; Modernisierung und Sanierung; 
  • Z.B. Lüftungsanlagen, Adaptierung/Sanierung von Zuschauerräumen 
  • Volumen: 10 Millionen Euro 

6. „Comeback Audience" – „Neustart Kultur

  • Start Mai/Juni 2021 
  • Maßnahmen zur Bindung, Rückgewinnung und verstärkten Partizipation von bestehenden und neuen Publikumsschichten in allen Kunstsparten (Förderung u.a. von Social Media- und Marketingaktivitäten, seriellen Ticketangeboten, Drucksorten etc.) 
  • Volumen: 4 Millionen Euro 

7. Überbrückungsfinanzierungs-Fonds für selbständige KünstlerInnen (SVS)

  • für alle Personen, die Kunst/Kultur schaffen, ausüben, vermitteln, lehren und bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) als KünstlerInnen versichert sind
  • Gesamtvolumen: 140 Mio. Euro Phase 1: Einmalzahlung in Höhe von 6.000 Euro pro Person
  • Phase 2 seit 7.10.2020: Erhöhung auf 10.000 Euro für 10 Monate, zuzüglich 2.000 Euro Lockdownkompensation für November/Dezember 2020
  • Phase 3 für 2021: Unterstützung in Höhe von je 3.000 Euro für Quartal 1 und Quartal 2, zuzüglich 1.000 Euro Lockdownkompensation für Jänner/Februar 2021 und 1.000 Euro für März/April 2021
  • weitere Informationen: Link zur Website der SVS

8. Härtefallfonds (WKO)

  • Unterstützung zur Abfederung von Einnahmenausfällen selbständiger KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen (Kleinstunternehmen, EPUs, freie DienstnehmerInnen, neue Selbständige) 
  • Ansuchen für die Auszahlungsphase 2 können bis 31.7.2021 bei der Wirtschaftskammer Österreich online eingebracht werden. Nettoeinkommensentgang pro Betrachtungszeitraum beträgt 2.000 Euro (daher insgesamt maximal 30.000 Euro)
  • Comeback-Bonus pro Betrachtungszeitraum in Höhe von 500 Euro
  • Zusatzbonus in Höhe von 100 Euro ab 1. Juni
  • Eine Förderung aus der Auszahlungsphase 1 sowie aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds werden grundsätzlich angerechnet
  • weitere Informationen: Link zur WKO 


9. COVID-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)

  • für KünstlerInnen und KunstvermittlerInnen, die nicht anspruchsberechtigt für Überbrückungsfinanzierung (SVS) oder Härtefallfallfonds (WKO) sind
  • Volumen: 40 Mio. Euro
  • Höhe: 3.500 Euro für 2020; Phase 3 kann ab 1. Mai 2021 beantragt werden. Sie beträgt dann für den Zeitraum Jänner bis Juni 2021 insgesamt € 3.000 Euro (automatische Aufstockung von positiv erledigten Fällen aus Quartal 1/2021)
  • weitere Informationen: Link zum KSVF

1. Kurzarbeit

  • Zugang für Kulturbetriebe unter gleichen Voraussetzungen wie andere Bereiche
  • weitere Informationen: Link zum AMS 

2. NPO-Fonds zur Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Organisationen (aws)

  • Kostenzuschüsse für Non-Profit-Organisationen, um durch COVID-19 entstandene Einnahmenausfälle abzufedern;  
  • zusätzlich: NPO-Lockdown-Zuschuss analog zum Umsatzersatz 
  • Volumen: 950 Mio. Euro 
  • Unterstützung für 4. Quartal 2020: Antragstellung seit März
  • Unterstützung für 1. Quartal 2021: geplant 
  • Weitere Informationen: Link zum NPO-Fonds

3. Fixkostenzuschuss I für gewerbliche Kulturbetriebe bzw. Unternehmen wie EPUs

  • Umsatzausfälle von mindestens 40% 
  • Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16. März 2020 und längstens bis zum 15. September 2020 entstanden sein 
  • Für bis zu drei zusammenhängende Betrachtungszeiträume 
  • Der Fixkostenzuschuss ist pro Unternehmen begrenzt mit bis zu 75% der Fixkosten gestaffelt nach Umsatzeinbußen 
  • Weitere Informationen: Link zur COFAG

4. Fixkostenzuschuss (800.000)

  • Umsatzausfälle von mindestens 30% 
  • Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein 
  • Der Fixkostenzuschuss richtet sich nach dem prozentualen Umsatzausfall (z.B. Umsatzausfall 50% ➔ FKZ 800.000 von 50% der Fixkosten)
  • Option für einen pauschalen Fixkostenzuschuss von 30% des Umsatzausfalles (für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als EUR 120.000 im letztveranlagten Jahr)
  • Weitere Informationen: Link zur COFAG 

5. Verlustersatz

  • Umsatzausfälle von mindestens 30% 
  • Die Verluste müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein
  • Für bis zu zehn Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen. (Ausgenommen ist allenfalls eine Lücke im Nov/Dez 2020 durch Beantragung eines Lockdown-Umsatzersatzes)
  •  Die Höhe des Verlustersatzes entspricht 70% der Bemessungsgrundlage. Bei Klein- oder Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate auf 90% der Bemessungsgrundlage
  • Der Verlustersatz ist pro Unternehmen mit höchstens EUR 10 Millionen begrenzt
  • Weitere Informationen: Link zur COFAG 

6. Ausfallbonus

  • Umsatzausfälle von mindestens 40 Prozent im herangezogenen Kalendermonat
  • Monatliche Beantragung von Kalendermonaten im Zeitraum November 2020 – Juni 2021
  • Differenz zwischen dem Umsatz des Betrachtungszeitraumes und dem Umsatz des Vergleichszeitraumes (Kalendermonat aus dem Zeitraum März 2019 bis Februar 2020); davon 15 Prozent des Umsatzausfalls als Bonus und optional 15 Prozent des Umsatzausfalls als Vorschuss für den FKZ 800.000
  • Der Ausfallsbonus ist mit EUR 60.000 pro Monat begrenzt (davon EUR 30.000 Vorschuss FKZ 800.000 und 30.000 Bonus) 
  • Für die Kalendermonate März und April wurde der Bonus-Anteil des Ausfallbonus verglichen mit den anderen Kalendermonaten erhöht 
  • Weitere Informationen: Link zur COFAG 

7. Schutzschirm für Veranstaltungen

  • Zuschuss für den finanziellen Nachteil, der aus einer COVID-19-bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung zukünftiger Veranstaltungen resultiert
  •  staatliche Übernahme des Risikos in der Gesamthöhe von bis zu 300 Mio. Euro
  • Antragstellung: seit 18. Jänner 2021 
  • weitere Informationen: Link zur ÖHT

8. Lockdown-Umsatzersatz (direkt betroffen)

  • Für den Lockdown im Nov/Dez 2020 werden direkt betroffenen Kulturbetrieben (= aufgrund der jeweiligen Verordnungen geschlossen) 80% bzw. 50% ihres Umsatzes (auf Basis des Vergleichszeitraums) ersetzt 
  • Höhe: max. 800.000 Euro pro Unternehmen
  • Antragstellung: für November bis 15.12.2020; für Dezember bis 15.01.2021
  • Abwicklung über die Plattform FinanzOnline 
  • weitere Informationen: Link zur COFAG

9. Lockdown-Umsatzersatz (indirekt betroffen)

  • Indirekt Betroffene sind alle Betriebe/Unternehmen (auch EPUs), die
    • gegenüber dem Vergleichszeitraum (Nov/Dez 2019) 40% Umsatzrückgang haben und
    • mind. 50% ihrer Umsätze im Vergleichszeitraum mit direkt betroffenen (siehe
      oben) gemacht haben
  • Ersatzraten gestaffelt nach durchschnittlichen nach Branchen (20/40/60/80% für November; 12,5/20/37,5/50% für Dezember) 
  • KünstlerInnen (ÖNACE 90.0): 80% für November; 50% für Dezember
  • Antragsteller, die ihre Umsätze „im Auftrag Dritter“ (z.B. über eine Veranstaltungs- oder Künstleragentur) machen, sind ebenfalls antragsberechtigt.
  • Unter 5.000 Euro: keine Bestätigung durch Steuerberater notwendig
  • Antragstellung seit 16. Februar 2021 möglich 

1. Comeback-Zuschuss für Film- und TV-Dreharbeiten

  • Übernahme von Schäden bei COVID-19-bedingt unterbrochenen Dreharbeiten "Ausfallhaftung" als Ersatz, da Pandemieschäden nicht mehr versichert werden
  • Volumen: 25 Mio. Euro 

2. Mehrwertsteuersenkung auf 5%

  • Senkung der Mehrwertsteuer für den Kunst- und Kulturbereich 
  • Verlängerung bis Ende 2021 

3. Gutscheinlösung für abgesagte Veranstaltungen und geschlossene Kultureinrichtungen

  • Entbindung der VeranstalterInnen von der unmittelbaren Rückzahlungspflicht für Veranstaltungen, die im Jahr 2020 bis Juni 2021 abgesagt wurden/werden 
  • Verlängerung bis Ende 2021 

4. Weitere Hilfsmaßnahmen für gewerbliche Kulturbetriebe bzw. Unternehmen wie EPUs

  • Verlustrücktrag 
  • Verlustersatz für Unternehmen, die zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 Umsatzausfälle von mindestens 30 Prozent haben (alternativ zu Fixkostenzuschuss)
  • staatliche Garantien für Überbrückungskredite, Rückzahlungsaufschübe für Kredite und Darlehen 
  • Herabsetzung und Stundung von laufenden Kosten (Miete)
  • Ratenzahlung und Stundungen der Beiträge der Sozialversicherung der Selbständigen 


KundInnenservice der Sektion Kunst und Kultur des BMKÖS:

Hotline +43 1 71606 851185 / Mo bis Fr von 9:00 bis 15:00 Uhr
E-Mail: kunstkultur@bmkoes.gv.at

Abteilung IV/B/11 für Rechtsangelegenheiten, Service, Covid-19
E-Mail: iv11@bmkoes.gv.at

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, Haus 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.k1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 17010
Fax: 02742/9005 - 13029
Letzte Änderung dieser Seite: 3.5.2021
© 2023 Amt der NÖ Landesregierung