Dorfhelferinnenhilfe
Land/Forstwirte können bei Ausfall der betriebsführenden Bäuerin einen Dorfhelferinneneinsatz beantragen
Einsatzvoraussetzungen
Dorfhelferinnen können in folgenden Betrieben eingesetzt werden:
- Voll-,
- Zu- und
- Nebenerwerbsbetrieben
Der Einsatz kann unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
- beim Ausfall der betriebsführenden Bäuerin
z.B. bei Entbindung, Kuraufenthalt, Krankheit, Tod oder Unfall - bei Betreuung von schulpflichtigen Kindern (bis zum 15. Lebensjahr)
- bei Betreuung von pflegebedürftigen Personen
Anforderung
Den Einsatz einer Dorfhelferin können Sie schriftlich oder telefonisch bei uns anfordern.

Umfang der Förderung
Der Einsatz der Dorfhelferin umfasst notwendige Arbeiten, die üblicherweise in Haus, Hof und Garten anfallen.
Dazu gehört z. B. Führung des Haushaltes, Kinder und Krankenbetreuung, Mithilfe bei Stallarbeit und Außenarbeiten (Arbeiten mit Maschinen in eingeschränktem Umfang, wie z. B. Milchtransport zur Milchsammelstelle, Mitarbeit bei der Heuernte und dgl.).
Schon längere Zeit notwendig gewesene Arbeiten (z.B. Durchforstung, Maurerarbeiten, Sanierungen) fallen jedoch nicht darunter.
Durch den Einsatz von Dorfhelferinnen wird die Notsituation der betriebsführenden Bäuerinnen gelindert.
Die Dorfhelferinnen gewährleisten dadurch den ungestörten Arbeitsablauf in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben .

Zuteilung, Merkblatt und Überprüfung
Nach Ihrer Anforderung beim Amt der Landesregierung werden Sie über die erfolgte Zuteilung/Nichtzuteilung verständigt.
Anlässlich der Zuteilung einer Dorfhelferin übermitteln wir Ihnen ein Merkblatt, in welchem die Zielsetzung und Voraussetzung für den Einsatz, der Aufgabenbereich der Dorfhelferin und die Kosten des Einsatzes angeführt sind.
Wir weisen darauf hin, dass wir den Einsatz jederzeit stichprobenweise kontrollieren können.
Kostenersatz
Für den Einsatz ist ein Kostenersatz zu leisten.
- Dieser beträgt für einen 10-stündigen Arbeitstag:
bei der Geburt eines Kindes | € 25,00 |
Überstunde | € 5,00 |
- bei Sozialeinsätzen
Einheitswert | Arbeitstag (10 Stunden) | Überstunde |
bis € 4.000,00 | € 21,00 | € 5,00 |
bis € 8.000,00 | € 28,00 | € 5,00 |
bis € 14.000,00 | € 35,00 | € 5,00 |
bis € 20.000,00 | € 42,00 | € 5,00 |
bis € 28.000,00 | € 49,00 | € 5,00 |
bis € 36.000,00 | € 56,00 | € 10,00 |
bis € 44.000,00 | € 70,00 | € 10,00 |
bis € 52.000,00 | € 75,00 | € 10,00 |
bis € 60.000,00 | € 81,00 | € 10,00 |
ab € 60.000,00 | € 91,00 | € 15,00 |
Nach erfolgtem Einsatz werden die anfallenden Kosten in Form von Kostenvorschreibungen an Sie übermittelt.
Wir ersuchen Sie den Kostenersatz unverzüglich nach Übermittlung einzuzahlen.
In berücksichtigungswürdigen Fällen können wir eine Stundung oder Ratenzahlung bewilligen.
Dauer des Einsatzes
Der Einsatz soll in der Regel nicht länger als 4 Wochen dauern. Eine Verlängerung in Einzelfällen mit begründetem Antrag ist möglich.
Rechtsanspruch und Haftung
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer Dorfhelferin besteht nicht.
Die Haftung der Dorfhelferin für Schäden, die sie bei der Ausführung des Einsatzes verursacht, besteht im Ausmaß der Haftung jener Person, die durch die Dorfhelferin ersetzt wird.
Ich möchte selbst Dorfhelferin werden
Dorfhelferinnen ein sozialer Job mit großen Herausforderung
Für den nächsten Dorfhelferinnenlehrgang sind noch Ausbildungsplätze in der Landwirtschaftlichen Fachschule Gießhübl frei!
weiterführende Links
Downloads
Ihre Kontaktstelle des Landes für Dorfhelferinnenhilfe
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) Landhausplatz 1, Haus 12
3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12820
Tel: 02742/9005-12952
Fax: 02742/9005-13535