Die NÖ Landesregierung beschloss heute eine neue Richtlinie für die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung. Damit kann das im September vom Landtag beschlossene Gesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich (NÖ HosPalVG) umgesetzt werden. „In Niederösterreich werden jährlich über 11.000 Patienten durch spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativteams begleitet. Das im Herbst im NÖ Landtag beschlossene Gesetz und die neue Richtlinie dazu regeln niederösterreichweit einheitlich die Förderung von Bildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche und Nicht-Ehrenamtliche in diesem Bereich und bringen damit noch mehr Qualität in der Betreuung. Träger haben künftig nur noch eine Stelle, bei der sie um Förderung ansuchen. Die neue Richtlinie regelt die Rahmenbedingungen dazu“, betonen Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Landesrätin Eva Prischl.
Im Rahmen der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung können Palliativpatientinnen und -patienten sowie deren Angehörige in komplexen Situationen – sei es bei schwerster Krankheit, im Sterbeprozess oder während der Trauerphase – wohnortnahe und abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse qualitativ hochwertig begleitet werden. Für Träger von spezialisierten mobilen Palliativ- und Hospizteams im Kinder- und Erwachsenenbereich – zurzeit gibt es 37 Hospizteams, drei Kinderhospizteams, 23 Palliativteams und vier Kinderpalliativteams in Niederösterreich – bedeuten das neue Gesetz und die Richtlinie eine Vereinfachung beim Förderansuchen. Im Vergleich zu früher laufen die Ansuchen dazu nun an einer Stelle zusammen. Die neue Richtlinie gibt darüber hinaus unter anderem vor, welche Qualitätskriterien bzw. Rahmenbedingungen der jeweilige Träger, der um die Förderung ansucht, zu erfüllen hat: Zum Beispiel in Bezug auf die Personalausstattung, technische Voraussetzungen oder das Leistungsangebot. Zu den Qualitätskriterien zählt auch ein Mindeststandard, was die Ausbildung der in den mobilen Teams tätigen Personen betrifft.
Ganz in diesem Sinne regelt die Richtlinie auch die Förderung von Bildungsmaßnahmen. Dank einer niederösterreichweit einheitlichen Regelung können neu nun Teilnahmegebühren für Bildungsmaßnahmen und Kosten für Supervisionen von allen Ehrenamtlichen und Nicht-Ehrenamtlichen der in der Richtlinie umfassten Einrichtungen gefördert werden.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at oder Büro LR Prischl, Mag. Dr. Anton Heinzl, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12576, Mobil 0676/4073709, E-Mail anton.heinzl@noel.gv.at
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