Vorliegen einer Katastrophe im Verwaltungsbezirk
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften, mit denen das Vorliegen einer Katastrophe in den Verwaltungsbezirken festgestellt wird.
Downloads
- Download: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten (pdfsig, 0.1 MB)
- Download: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Tulln (pdfsig, 0.1 MB)
- Download: Verordnung des Magistrats St. Pölten (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.
Letzte Änderung dieser Seite: 24.9.2024