Förderung von Rückhaltemaßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren

Hier erhalten Sie Informationen über die Förderungsmöglichkeiten für Wasserrückhaltemaßnahmen im ländlichen Gebiet zum Schutz von Siedlungsbereichen vor Hangwassergefahren.

Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung des Flächen- und Muldenrückhalts für Wasser und Sedimente werden auf Grundlage des österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 bzw. von Landesbestimmungen gefördert.
Ziel ist der Schutz von Siedlungsbereichen und Infrastruktur im ländlichen Raum vor Naturgefahren, insbesondere Überflutungen und Sedimentablagerungen durch Hangwässer. Die Abwicklung der Förderungen und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau der NÖ Landesregierung.


Förderungsanträge können von Zusammenschlüssen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Agrargemeinschaften, Wassergenossenschaften, Wasserverbänden, Gemeinden und Gemeindeverbänden, Körperschaften öffentlichen Rechts im Bereich der Forstwirtschaft und Waldbesitzervereinigungen gestellt werden.

Förderbar sind gemäß der Sonderrichtlinie zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 (Kap. 23, Vorhabensart 7.6.4, Fördergegenstand 23.2.3, Z. 2) Investitionen in Kleinmaßnahmen zur Verbesserung des Flächen- und Muldenrückhalts für Wasser und Sedimente (bis 10.000 m³ Retentionsvolumen).

Richten Sie zunächst ein formloses Ansuchen an die untenstehende Kontaktstelle des Landes NÖ bzw. an die zuständige Regionalstelle der Abt. Wasserbau. 

Die Antragstellung erfolgt in Abstimmung mit der Abt. Wasserbau. Unter 'Downloads' finden Sie das Antragsformular, das Vorhabensdatenblatt sowie eine Ausfüllhilfe. Die Antragsstellung ist jederzeit möglich.

Die Förderungsbewilligung erfolgt in einem geblockten Auswahlverfahren. Die bis zum Stichtag vollständig eingelangten Anträge werden nach einem Bewertungsschema gereiht und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel bewilligt.

Zur Anweisung einer Förderung ist die Übermittlung eines Zahlungsantrags mit Belegaufstellung, der Originalbelege und der Zahlungsnachweise erforderlich. Unter "Downloads" finden Sie das Formular für den Zahlungsantrag sowie Vorgaben für die Einreichung und eine Ausfüllanleitung.

Es unterstützen Sie bei der Projekt- und Förderungsabwicklung:

Für das Industrieviertel: Dipl.Ing. Robert Nock, Tel. 02622/9025-10706, robert.nock@noel.gv.at

Für das Mostviertel: Dipl.Ing. Thomas Krassnitzer, Tel. 02742/9005-14869, thomas.krassnitzer@noel.gv.at

Für das Waldviertel: Dipl.Ing. Alfred Kahrer, Tel. 02982/9025-10451, alfred.kahrer@noel.gv.at

Für das Weinviertel: Dipl.Ing. Thomas  Rögner, Tel. 02572/9025-10663, thomas.roegner@noel.gv.at

Für die Donau : Dipl.Ing. Dietmar Pichler, Tel. 02742/9005-14400, dietmar.pichler@noel.gv.at

Landwirtschaftlicher Wasserbau: Dipl.Ing. Werner Jester, Tel. 02742/9005-14316, werner.jester@noel.gv.at

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Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa3@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-14410
Fax: 02742/9005-14325
Letzte Änderung dieser Seite: 27.2.2024
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