Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung – Covid-19 Präventionsmaßnahmen

Information für Anlagenbetreiber, Gemeinden und Verbände

Aufgrund der andauernden Covid-19 Pandemiesituation ist auch für die Betreiber von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen keine Entspannung absehbar.

Da sowohl die Wasserversorgung als auch die Abwasserentsorgung wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge darstellen, waren von den Anlagenbetreibern bereits in den letzten Monaten entsprechende Präventionsmaßnahmen zu planen bzw. vorzusehen. Ungeachtet dessen können folgende Punkte - insoweit sie auf die konkrete Anlage zu- treffen und anwendbar sind - natürlich nach wie vor in den Überlegungen berücksichtigt werden:

  • Kundenkontakte möglichst nur per Telefon, E-Mail; persönliche Kontakte auf das absolut notwendige beschränken
  • Entsprechende Planung von Schicht- bzw. Bereitschaftsdiensten (z.B. Kontakte bei Dienstübergaben vermeiden, eventuell telefonische Übergabe, Umstellen auf Rufbereitschaft, keine gemeinsamen Pausen, Aufteilung auf kleine Gruppen mit wechselseitigem Dienst)
  • bei Arbeiten, die 2 oder mehr Personen erfordern, immer dieselbe Team-Zusammensetzung einhalten (keine „Durchmischung“ des Personals)
  • Schlüsselpersonen und deren Vertretung nicht gemeinsam einsetzen
  • Aushilfe unter benachbarten Anlagen organisieren (Kontaktdaten vorbereiten)
  • Vorausplanung Notbetrieb (sh. unten)
  • Ressourcenplanung in Bezug auf Persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel beachten, aber auch hinsichtlich Betriebsmittel im engeren (technischen) Sinn (Lieferengpässe!)    

Allgemeine Hygienemaßnahmen: 

Bezüglich einer möglichen Gefährdung des Betriebspersonals auf Abwasseranlagen wird auf die aktuellen Basisinformationen für die Betreiber von Abwasseranlagen zum SARS-CoV-2 Virusdes ÖWAV hingewiesen.

Laut dieser Information wird das Risiko einer Übertragung durch Fäkalien von der WHO aufgrund des derzeitigen Informationsstandes als gering bewertet. Das Auftreten infektiöser SARS-CoV-2-Partikel kann in kommunalem Abwasser jedoch nicht ausgeschlossen werden. 

Klargestellt wird in dieser Information auch, dass ungeachtet dessen die einschlägigen arbeitshygienischen und arbeitsmedizinischen Richtlinien für Abwasseranlagen so ausgelegt sind, dass sie alle mikrobiologischen Gefährdungen, einschließlich solcher durch Viren, umfassen und dass die vorzusehenden Maßnahmen zur Reduktion der Infektionsrisiken effektiv und optimal ausgelegt sind. Das konsequente Einhalten der allgemeinen Arbeitsschutzregeln und betrieblichen Hygienemaßnahmen reicht auch für den Schutz gegen SARS-CoV-2 völlig aus.

Das gilt laut der zitierten Information ebenso für unterschiedliche Varianten dieses Virus (Mutationen).  

Auch die gängigen, allgemeinen Hygienemaßnahmen wie z. B.: 

  • Mehrmals tägliches Händewaschen mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel
  • Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder ein Taschentuch
  • Pausenräume nicht zeitgleich besuchen und gut lüften 

sind natürlich zu beachten.


Notbetrieb

Durch Quarantäne oder Infektion von Betriebspersonal kann es zu personellen Engpässen bis zum kompletten Personalausfall kommen. Um im Bedarfsfall darauf richtig reagieren zu können, sollten rechtzeitig folgende Punkte vorbereitet werden:

  • Störungsvorsorge (Alarm- und Benachrichtigungsplan) beachten bzw. aktualisieren
  • Welche Betriebsfunktionen / -ergebnisse sind im Notbetrieb zu gewährleisten bzw. zu erbringen
  • Welche Aufgaben sind auch im Notbetrieb unbedingt zu leisten (Steuerungsmaßnahmen, Tätigkeiten vor Ort)? In welchem Zeitintervall?
  • Welche Funktionen können über die Fernwartung gesichert werden?
  • Wer könnte Betriebspersonal vertreten? (innerhalb der Gemeinde, Nachbar-Wasserversorgung, Teilnehmer Kläranlagen-Nachbarschaft, andere)?
  • Vorbereitung einer vereinfachten Betriebsanleitung für Aushilfspersonal (stichwortartige Betriebsanweisung, Funktionsschema Anlagentechnik / Leittechnik, Ortsnetzpläne inkl. Sonderbauwerken, etc.)
  • Bei Bedarf Adresse, Koordinaten, Zufahrtsweg von Bauwerken (Brunnen, Quelle, Behälter)
  • Zutritt zu gesicherten Bauwerken (Schlüssel, Zugangscode, Ansprechpartner)
  • Bei Vertretung Betriebspersonal Informationen durch Ortskundige im Bedarfsfall sicherstellen (Möglichkeiten telefonischer Informationen durch MA im Ruhestand abklären)
  • Name und Erreichbarkeit (Telefon, Handy, E-Mail) von wichtigen Ansprechpartnern
  • Firmenliste für Gebrechensbehebung (Installateur, Elektriker, …)

Bezüglich des Ausfalls von versorgungskritischem Schlüsselpersonal wird auf die Ausführungen in den Covid-19 Notfallmaßnahmen verwiesen.


Hinweise für Teilnehmer der ÖWAV-Kanal- und Kläranlagennachbarschaften:

Im Kläranlagenportal stehen den Teilnehmern der ÖWAV-Nachbarschaften österreichweit die Kontaktdaten aller Teilnehmer der Nachbarschaften für Fragen, Hilfestellung und Informationsaustausch zur Verfügung.

Die Kontaktdaten stehen auch noch analog mit der ÖWAV-KAN-Broschüre (Informationsreihe Betriebspersonal Abwasseranlagen, Folge 26, ÖWAV, 2018) zur Verfügung (damals bekannter Stand der Daten).  

Hinweise für Wasserversorger

Beachten sie auch die rechtlichen Informationen der Abteilung Umwelthygiene.

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Abteilung Siedlungswasserwirtschaft
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Letzte Änderung dieser Seite: 23.12.2021
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