Ansuchen zur Förderung Eigenheim
Förderung - Ansuchen für Einreichung ab 1. 1. 2010
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Beschreibung: | Antragstellung für die Förderung der Errichtung von Eigenheimen (einschließlich Passivhäuser), d.h. für Wohnhäuser mit höchstens zwei Wohnungen in Niederösterreich. Bei Gesamtanlagen mit mehr als zwei Wohneinheiten (z.B. Reihenhaus, Wohnung im Geschoßwohnbau) ist derzeit eine Antragstellung mittels Online-Formular nicht möglich. |
Formular: |
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| Voraussetzungen: | Einreichung mittels Antragsformular inklusive aller Nachweise und Beilagen Nähere Informationen finden Sie in den Artikeln Eigenheimförderung und Passivhausförderung. |
| Notwendige Unterlagen: | Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung: |
| Besondere Hinweise: | Sie erhalten die Antragsmappe bei folgenden Dienststellen und können dort das vollständige Ansuchen zur Einreichung auch abgeben: - Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung - |
| Fristen: | Zum Einreichzeitpunkt darf die Fertigstellung noch nicht erfolgt sein (im Sinne der Baubehörde) |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A