Voranschlag des Landes Niederösterreich
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2019 den Antrag des Wirtschafts- und Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 2020 zum Beschluss erhoben (Ltg.-700/V-7-2019).
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2018 den Antrag des Wirtschafts- und Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 2019 zum Beschluss erhoben (Ltg.-203/V-6-2018).
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2017 den Antrag des Wirtschafts- und Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 2018 zum Beschluss erhoben (Ltg.-1595/V-5-2017).
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