Preisangelegenheiten
Hier finden Sie Informationen zur Grundpreisauszeichnung, Preisauszeichnung und Preisgesetz
                                                    Grundpreisauszeichnung
                                                                                                
            
                                                                                                                    
                Der Preisvergleich für Waren mit unterschiedlichen Packungsgrößen
                                                    Preisauszeichnung
                                                                                                
            
                                                                                                                    
                Das Preisauszeichnungsgesetz regelt, wie Information über Preise aussehen muss und für welche Waren und Dienstleistungen eine Preisersichtlichmachung verpflichtend ist.
                                                    Preisgesetz
                                                                                                
            
                                                                                                                    
                Die Preise für Sachgüter und Leistungen unterliegen dem Preisgesetz
                                                    Bruttopreisauszeichnungspflicht für Flugtickets
                                                                                                
            
            
                Preise für Flugtickets müssen in der Werbung mit allen Nebenkosten ausgewiesen werden.
Ihre Kontaktstelle des Landes
            Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten Email: post.wst1@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 15307 (Auskunft)
Tel.: 02742/9005 - 12714 oder 13411 (Kanzlei)
        
        
                
        
        
    Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
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Tel.: 02742/9005 - 15307 (Auskunft)
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