Informationen für Tierärztinnen und Tierärzte

Meldung der tierärztlichen Tätigkeit

Tierärztinnen und Tierärzte haben sich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Tierärzteausweises zu melden.

Verwenden Sie dafür bitte das Formular Stammdatenblatt.

Tierärztliche Hausapotheke


Anmeldung

Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, die Eröffnung einer tierärztlichen Hausapotheke 14 Tage vor der geplanten Eröffnung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Verwenden Sie dafür bitte das Formular Hausapotheke - Anmeldung.

Schließung

Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, die Schließung einer tierärztlichen Hausapotheke bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Verwenden Sie dafür bitte das Formular Hausapotheke - Abmeldung.

Der Verkauf und/oder die Entsorgung von Restbeständen von Medikamenten sind schriftlich zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde in folgender Form zu übermitteln: Dokumentation Arzneimittel

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Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (LF5)
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 15.6.2023
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