Einzelwagenförderung

Förderungen des Landes Niederösterreich und der Wirtschaftskammer Niederösterreich für den Gütertransport mit Einzelwagenverkehr ab April 2023.

Die Antragstellung ist aktuell möglich. Der Förderantrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen muss VOR der Umsetzung des Projekts bei der Förderstelle (RU7) einlagen. Für die Monate Januar 2023 bis einschließlich März 2023 ist eine rückwirkende Förderung möglich. Die zur Förderung beantragten Projektkosten können höher sein, als die tatsächlichen Projektkosten, die zur Auszahlung gelangen.

Sofern im Referenzjahr, das vor dem Antragsjahr liegt, mehr Güter transportiert wurden als im Antragsjahr, ist eine individuelle Prüfung der Förderfähigkeit trotzdem möglich. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit der Förderstelle auf. 

Förderfähig sind Einzelwaggons im Schienengüterverkehr, die in den Kalenderjahren 2023, 2024, 2025 oder 2026 transportiert wurden.

Der Start- oder der Endpunkt des Einzelwaggons muss innerhalb des Landes Niederösterreich liegen. 

Der Gütertransport muss mittels Einzelwagen erfolgen und kann über private Anschlussbahnen oder öffentliche Ladestelle abgewickelt werden.

Alle niederösterreichischen Unternehmen im Bundesland Niederösterreich können um Förderung ansuchen.

Im „Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ“ erfolgt die digitale Abwicklung – von der Antragstellung bis zur Förderauszahlung.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ.

Nachdem Ihr Antrag beim Fördergeber eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben. Sobald Ihr Antrag positiv entschieden ist, werden Sie informiert und ein Fördervertrag zwischen Fördergeber und Fördernehmer wird abgeschlossen.

  • Ansuchen über das  „Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ“ (Standardformular). Hier finden Sie ein Beispiel-Ansuchen um Förderung.
  • Nachweis über die transportierten Einzelwagen für das Kalenderjahr, das vor dem Antragsjahr liegt (sofern Güter mit Einzelwagen überhaupt transportiert wurden).
  •  Nachweis über den geplanten Transport von Gütern mit Einzelwagen.

Die genannten Nachweis-Formulare  (Nachweis EVU KalenderjahrNachweise EVU Kosten Antragsjahr) können Sie selber ausfüllen und sind von Ihrem Eisenbahnverkehrsunternehmen zu unterfertigen. 

Die ausgefüllten, unterfertigten Formulare sind dem Förderansuchen im Wirtschaftsförderungsportal als PDF-Fassung beizufügen.

Das Land gewährt einen Zuschuss in der Höhe von € 200,- je transportiertem Einzelwaggon (entweder An- oder Ablieferverkehr) an Niederösterreichische Unternehmen. Die Förderung ist gedeckelt mit einem Maximalbetrag von € 25.000,- (125 Einzelwaggons) pro Firma und Förderperiode.

Die Fördergelder gelangen erst nach Abschluss des Transports sowie nach positiver Beurteilung der Abrechnungsunterlagen zur Auszahlung. Zu beachten ist, dass nach Abschluss des Transports bis Ende März des darauffolgenden Jahres die Abrechnungsunterlagen (AbrechnungsbestätigungAbrechnungsformblätter) bei der fördergebenden Stelle vorzulegen sind – hierzu gehört auch ein Nachweis über die tatsächlich gefahrenen Einzelwagen. Sämtliche Kosten werden von dem Unternehmen vorfinanziert. 

Sollten die anerkannten tatsächlichen Projektkosten geringer sein, als die zur Förderung beantragten Projektkosten, so verringert sich die Höhe der Förderung aliquot. 

Bis zum Zeitpunkt der Förderzusage trägt der Förderwerber das Risiko für etwaig getätigte Ausgaben.

Die Förderauszahlung erfolgt auf Basis der De-Minimis-Verordnung (maximale Gesamtförderhöhe pro Förderempfänger für einen Zeitraum von 3 Geschäftsjahren
€ 200.000,00 – die Einzelwagenförderung wäre ein Teil der Gesamtförderhöhe und ist dieser hinzuzurechnen).

Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie des Landes NÖ.

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten

Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru7@noel.gv.at 
Telefon: 02742/9005 – 14266
Fax: 02742/9005 - 14950


Wirtschaftskammer Niederösterreich
Abteilung Außenwirtschaft, Europa und Verkehrspolitik


Wirtschaftskammer-Platz 1
3100 St. Pölten 
E-Mail: verkehrspolitik@wknoe.at
Telefon: 02742/851-16402 
Web: https://wko.at/noe/vp

 

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes für Öffentlichen Verkehr

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten 
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14266
Fax: 02742/9005-14950
Letzte Änderung dieser Seite: 5.3.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung