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Bauen / Neubau
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Bauen / Neubau 
in Niederösterreich 
Teil eines Rohbaues

Ansuchen zur Förderung Eigenheim

Ansuchen für Einreichung ab 1.1.2011

 

Beschreibung:

Antragstellung für die Förderung der Errichtung von Eigenheimen (einschließlich Passivhäuser), d.h. für Wohnhäuser mit höchstens zwei Wohnungen in Niederösterreich. Bei Gesamtanlagen mit mehr als zwei Wohneinheiten (z.B. Reihenhaus, Wohnung im Geschoßwohnbau) ist derzeit eine Antragstellung mittels Online-Formular nicht möglich. 

Formular:

Voraussetzungen:Einreichung mittels Antragsformular inklusive aller Nachweise und Beilagen 
Nähere Informationen finden Sie in den  Artikeln Eigenheimförderung und Passivhausförderung.
  
 
  
Notwendige Unterlagen:

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:

- Antragsformular Eigenheim
- Eigentumsnachweis
- Gemeindebestätigung (Beilage A)
- Einkommensbestätigung (Beilage B, C) oder Einkommensnachweise  
  (bei Passivhäusern nur, wenn auch um Familienförderung angesucht wird)
- Willenserklärung (Beilage D)
- Staatsbürgerschaftsnachweis(e)
- Geburtsurkunde(n) der Kinder
- Heiratsurkunde

Zusätzlich für Passivhäuser und Eigenheime, für die kein Energieausweis nach OIB Richtlinie 6 ausgestellt wurde :

- Rechtskräftige Baubewilligung, Niederschrift, Baubeschreibung
- Baubehördlich genehmigter Bauplan
- NÖ Energieausweis (für Passivhäuser Seite C bis G ungültig)

Bei der Antragstellung mittels Online-Formular müssen die oben angeführten notwendigen Unterlagen nicht unbedingt diesem Antrag angeschlossen sein, sondern können auch in schriftlicher Form nachgereicht werden.
Hinweis:  Die Baubewilligung muss zum Einreichzeitpunkt jedenfalls                   durch die Baubehörde erteilt sein.
Kopien genügen; Energieausweis aber bitte im Original

Besondere Hinweise:

Sie erhalten die Antragsmappe bei folgenden Dienststellen und können dort das vollständige Ansuchen zur Einreichung auch abgeben:

-   Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung -
    Servicestelle  (Adresse siehe unten / Kontakte)
-   Bürgerbüros der  Bezirkshauptmannschaften
-   Außenstellen der Abteilung Wohnungsförderung
    an folgenden Bezirkshauptmannschaften: Amstetten, Bruck / L., 
    Gänserndorf, Gmünd, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling,
     Wr. Neustadt, Zwettl

Fristen:

Zum Einreichzeitpunkt darf die Fertigstellung noch nicht erfolgt sein (im Sinne der Baubehörde) 
Ausnahme:  Ersterwerb des Objektes vom Bauträger innerhalb von drei Jahren ab gegebener Benutzbarkeit 
Ansuchen für Passivhäuser sind vor Baubeginn einzubringen !Ausnahme: Ersterwerb von einem  Bauträger  





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Eigenheimförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung


Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 25.01.2012