Eigenheimförderung
Das Land Niederösterreich fördert umweltschonendes und energiesparendes Bauen. Es bietet umfassende Unterstützung mit dem NÖ Wohnbaumodell.
Sie tragen sich mit dem Gedanken ein neues Heim zu schaffen?
Durch eine energiebewußte und nachhaltige Bauweise erreichen Sie hohe Wohnqualität und steigern den Wert Ihres Eigenheimes. Sie senken damit aber auch Ihre zukünftigen laufenden Kosten und tun überdies der Umwelt etwas Gutes.
Damit Sie ein dahingehendes Vorhaben leichter umsetzten können, hilft das Land NÖ mit der Eigenheimförderung und der attraktiven Passivhausförderung .
Die Eigenheimförderung im Überblick
- Sie haben mehrere Möglichkeiten eine Eigenheimförderung zu erhalten:
- bei Neuerrichtung eines Eigenheimes oder Errichtung einer Wohnung
- bei Ersterwerb eines frei finanzierten Eigenheimes oder
einer frei finanzierten Wohnung von einem Bauträger - Die Eigenheimförderung erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und einer Verzinsung von 1% jährlich im Nachhinein
- Die Förderung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen
- Familienförderung
Richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation, wobei die Antragstellung bis zur
Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgen kann .
- Punktesystem für nachhaltige Bauweise und barrierefreies Wohnen
Ökologisches und energiesparendes Bauen, wie der Einsatz von erneuerbaren
Ressourcen, klimarelevanten Heizsystemen, Solar- und Photovoltaikanlagen werden
hier im Rahmen eines Punktesystems berücksichtigt.
Basis dafür ist der Energieausweis.
Barrierefreies Wohnen
Bei Erfüllen bestimmter Kriterien werden 10 Punkte im Punktesystem angerechnet.
Details dazu - siehe Broschüre.
- Bonus Lagequalität
Wenn Lage, Bebauungsweise und Infrastruktur bestimmte Vorgaben erfüllen, gibt es
einen weiteren zusätzlichen Betrag - je nach Vorgabe bis zu € 4.500,-- .
Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung ist
• ein aufgrund bundesweiter Vereinbarungen festgelegter Mindeststandard beim Heizwärmebedarf
• die Verwendung innovativer klimarelevanter Heizsysteme
(Anlagen für biogene Brennstoffe und erneuerbare Umweltenergien, nach Möglichkeit
in Kombination mit einer thermischen Solaranlage oder Photovoltaikanlage).
Es ist erforderlich, mit dem Energieausweis den Heizwärmebedarf (HWB) eines Projektes unter genormten Bedingungen darzustellen. Die Energiekennzahl gibt an, wie viel Heizwärme am tatsächlichen Standort eines Gebäudes benötigt wird. Für die Förderung wird die Energiekennzahl bezogen auf ein Referenzklima von 3.400 Kd/a herangezogen.
- Natürliche Personen können einen Förderungsantrag stellen. Sie müssen österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte und Grundeigentümer oder Bauberechtigte sein.
- Es gibt ein höchstzulässiges Jahreseinkommen, das von der Haushaltsgröße abhängig ist. Es darf für eine Person € 35.000,-- und für zwei Personen € 55.000,-- nicht überschreiten. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um € 7.000,--
Alle weiteren ausführlichen Informationen, mehr zu den Voraussetzungen sowie Erläuterungen zu den Fachbegriffen finden Sie in der Förderungsbroschüre.
Sie steht Ihnen als Download zur Verfügung und als Farbbroschüre zum Bestellen.
>> siehe unten: Publikationen und Downloads
>> Tipp: Bitte beachten Sie auch das Angebot der
• NÖ Energieberatung
Hier erhalten Sie Informationen zum Energieausweis und
firmenunabhängige Energieberatung für Neubau und Sanierung, Heizung und
erneuerbare Energien
• NÖ Bauberatung
Hier erhalten Sie firmenunabhängige Bauberatung, wertvolle
Anregungen für die Gestaltung und Hilfestellungen für die Praxis
NÖ Energieberatung
Wissenswertes zum Thema energiebewusstes Bauen und Energieausweis
NÖ Bauberatung
Anregungen für die Gestaltung eines Bauvorhabens
Förderungsbroschüre Eigenheim, Auflage 11 (pdf, 2308.2 KB)
NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005, LGBl. 8304-3 (pdf, 197.1 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A