Aufzugsprüfung und Aufzugsprüfer-Verzeichnis
Grundlagen für die Prüfung
Die NÖ Aufzugsordnung 1995, LGBl 8220-1, sieht im § 5 vor, dass Aufzüge (das sind Hebezeuge, die mit einem Fahrkorb zwischen festverlegten Ebenen entlang starrer Führungen fortbewegt werden) regelmäßig bzw. auch außergewöhnlich überprüft werden.
- Die Intervalle für diese Prüfungen sind in der NÖ Aufzugs-Durchführungsverordnung, LGBl 8220/1-2, geregelt.
Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige müssen jedenfalls nach ihrer Fertigstellung erstmalig einer Abnahmeprüfung unterzogen werden.
Diese Untersuchungen sind von Aufzugsprüfern vorzunehmen, die von der NÖ Landesregierung gemäß
§ 9 NÖ Aufzugsordnung bestellt werden.
Die - aktualisierte - Liste (Stand 16. März 2012) der von der NÖ Landesregierung bestellten Prüfer finden Sie unten in den Downloads.
Dieses Verzeichnis wird auch jährlich in den "Amtlichen Nachrichten" des Amtes der NÖ Landesregierung publiziert.. Es kann schriftlich bei der Abteilung Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, per Fax unter 02742-9005-13550 bzw. per Mail an presse@noel.gv.at bestellt werden.
→ Diesjähriger Erscheinungstermin: 30. März 2012, Nr. 6/2012
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht
E-Mail: post.ru1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14591, Fax: 02742/9005-15160
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16