W O H N U N G S B A U
(Mehrfamilienwohnhaus-Errichtung)
Wohnungsbau ist die Errichtung eines Wohnhauses (Mehrfamilienwohnhauses), für das ein Ansuchen um Zuerkennung einer Förderung eingereicht wird, und zwar
- von einer juristischen Person oder
- von einer natürlichen Person, wobei es in diesem Fall mehr als zwei Wohnungen zur Übertragung in das Eigentum (Wohnungseigentum) umfasst.
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1) ÜBERBLICK
Die am 20. September 2005 beschlossenen NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien zum NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 (NÖ WFG 2005) traten mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Grundsatz dieser Förderungsrichtlinie ist eine einfache, soziale und natürliche Wohnbauförderung.
Zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen wurde durch die Landeshauptleute und den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Maßnahmen im Gebäudesektor ratifiziert. Die vereinbarten energetischen Standards und Maßnahmen wurden in der am 27. Jänner 2009 beschlossenen Änderung der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 umgesetzt.
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 (PDF-Datei, 1213kb)
NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 (PDF-Datei, 61kb)
Alle Ansuchen, die ab dem 01. Jänner 2006 eingereicht werden, werden nach den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 behandelt.
Ferner wurden Übergangsregelungen vorgesehen.
Einen genauen Überblick und detaillierte Informationen über das Förderungsangebot des Landes Niederösterreich finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Fr. Karin Wurz, E-Mail: post.f2kanzleimh@noel.gv.at;
Tel: 02742/9005 DW 14038, Fax: 02742/9005-15395
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A