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Heizen / Energie


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Heizen / Energie
in Niederösterreich

Förderung von Heizungsanlagen mit fester Biomasse oder Fernwärmeanschluss




Das Land Niederösterreich fördert energiesparendes und umweltschonendes Wohnen. Es bietet einen einmaligen Zuschuss für den Einbau einer Biomasseheizung oder den Anschluss an Fernwärme.

Sie denken daran, eine umweltfreundliche Biomasseheizung zu errichten oder Ihr Heizsystem an ein Fernwärmenetz anzuschließen?
Dann können Sie auf einen Beitrag des Landes NÖ zählen. Natur und Umwelt zu schonen lohnt sich in mehrfacher Hinsicht.

 

Die Förderung im Überblick

  • Wie wird gefördert ? 
    Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt, sofern 
    die bestimmten Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Was wird gefördert und in welcher Höhe?
    Heizungsanlagen, für feste Biomasse (ausschließlich Holzprodukte) oder Anschluss an Fernwärme -
    Grundlage sind die anerkannten Investitionskosten.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt 30% dieser Investitionskosten, maximal

    bis zu        €  3.000,--   bei Fernwärmeanschluss
    bis zu        €  3.000,--   bei Stückholzkessel / Ganzhausheizung mit Pufferspeicher
    bis zu        €  3.000,--   bei Hackschnitzel- oder Pelletsanlagen mit automatischer
                                            Brennstoffzufuhr                                       
    bis zu        €     750,--   bei Einzelöfen wie Pelletsöfen, Kaminöfen, Speicheröfen (Kachelöfen,
                                            Specksteinöfen), die zur Beheizung der gesamten Wohneinheit dienen

                bis zu         €  1.500,--   bei thermischen Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung
                                                         (mind. 4 m² Kollektorfläche und mind. 300 l Warmwasser-/ Pufferspeicher)
                bis zu         €  3.000,--   bei thermischen Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung  und
                                                         Zusatzheizung
                                                         (mind. 15m² Kollektorfläche und 300 l Warmwasser-/ Pufferspeicher; 
                                                         mind. 12 m² / 300 l bei Vakuumkollektoren)

                bis zu        €  1.100,--   bei Öl- oder Gasheizungsanlagen, sofern eine solche als
                                                        behindertengerechte Maßnahme erforderlich ist - mit
                                                        Berechnungsgrundlage 15% der anerkannten Investitionskosten

                 bis zu        €     400,--   für jede weitere Wohnung im Wohnhaus, wenn die Heizungsanlage oder
                                                        der Fernwärmeanschluss (ausgenommen Einzelöfen) auch diese
                                                        Wohneinheit versorgt . 

                 Das Heizsystem ist nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage zu kombinieren.
                 Ausgenommen davon sind Einzelöfen und Fernwärmeanschlüsse.

  • Wer kann um die Förderung ansuchen?
    Natürliche Personen  -  wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigenümer, Mieter, Pächter,
    Bauberechtigte

                    

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und allen Details finden Sie in den Förderungsbroschüren.
Sie stehen Ihnen als Download zur Verfügung  und  können auch bestellt werden.

           >>   siehe Publikationen und Downloads

 

           >>    Tipp:  Bitte beachten Sie auch das Angebot der  NÖ Energieberatung mit Wissenswertem
                               zum Thema und wertvollen Anregungen für die Praxis ! 

 




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Förderung von Heizungsanlagen mit fester Biomasse / Fernwärmeanschluss

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung


Wohnbau-Hotline E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 01.03.2010