Förderung von Heizungsanlagen mit fester Biomasse oder Fernwärmeanschluss
Das Land Niederösterreich fördert energiesparendes und umweltschonendes Wohnen. Es bietet einen einmaligen Zuschuss für den Einbau einer Biomasseheizung oder den Anschluss an Fernwärme.
Sie denken daran, eine umweltfreundliche Biomasseheizung zu errichten oder Ihr Heizsystem an ein Fernwärmenetz anzuschließen?
Dann können Sie auf einen Beitrag des Landes NÖ zählen. Natur und Umwelt zu schonen lohnt sich in mehrfacher Hinsicht.
Die Förderung im Überblick
- Wie wird gefördert ?
Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt, sofern
die bestimmten Voraussetzungen erfüllt werden. - Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Heizungsanlagen, für feste Biomasse (ausschließlich Holzprodukte) oder Anschluss an Fernwärme -
Grundlage sind die anerkannten Investitionskosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 30% dieser Investitionskosten, maximal
bis zu € 3.000,-- bei Fernwärmeanschluss
bis zu € 3.000,-- bei Stückholzkessel / Ganzhausheizung mit Pufferspeicher
bis zu € 3.000,-- bei Hackschnitzel- oder Pelletsanlagen mit automatischer
Brennstoffzufuhr
bis zu € 750,-- bei Einzelöfen wie Pelletsöfen, Kaminöfen, Speicheröfen (Kachelöfen,
Specksteinöfen), die zur Beheizung der gesamten Wohneinheit dienen
bis zu € 1.500,-- bei thermischen Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung
(mind. 4 m² Kollektorfläche und mind. 300 l Warmwasser-/ Pufferspeicher)
bis zu € 3.000,-- bei thermischen Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung und
Zusatzheizung
(mind. 15m² Kollektorfläche und 300 l Warmwasser-/ Pufferspeicher;
mind. 12 m² / 300 l bei Vakuumkollektoren)
bis zu € 1.100,-- bei Öl- oder Gasheizungsanlagen, sofern eine solche als
behindertengerechte Maßnahme erforderlich ist - mit
Berechnungsgrundlage 15% der anerkannten Investitionskosten
bis zu € 400,-- für jede weitere Wohnung im Wohnhaus, wenn die Heizungsanlage oder
der Fernwärmeanschluss (ausgenommen Einzelöfen) auch diese
Wohneinheit versorgt .
Das Heizsystem ist nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage zu kombinieren.
Ausgenommen davon sind Einzelöfen und Fernwärmeanschlüsse.
- Wer kann um die Förderung ansuchen?
Natürliche Personen - wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigenümer, Mieter, Pächter,
Bauberechtigte
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und allen Details finden Sie in den Förderungsbroschüren.
Sie stehen Ihnen als Download zur Verfügung und können auch bestellt werden.
>> siehe Publikationen und Downloads
>> Tipp: Bitte beachten Sie auch das Angebot der NÖ Energieberatung mit Wissenswertem
zum Thema und wertvollen Anregungen für die Praxis !
Broschüre Heizungsanlagen - feste Biomasse / Fernwärme (pdf, 525.9 KB)
Broschüre Solar- / Wärmepumpen- / Photovoltaikanlagen (pdf, 1118.1 KB)
NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 (pdf, 63 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 (pdf, 2059.4 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A