Ansuchen zur Förderung von Biomasseheizungen und Fernwärmeanschluss
Förderungsansuchen für Einreichungen ab 1.1. 2010
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Beschreibung: | Antragstellung zur Förderung für Biomasseheizungen und Fernwärmeanschluss |
Formular: |
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Voraussetzungen: | Einreichung mittels Antragsformular, von der Gemeinde und der ausführenden Firma / bei Einzelöfen vom Rauchfangkehrer, bestätigt |
Notwendige Unterlagen: | Original Rechnung(en) und Zahlungsnachweis(e) sind dem Ansuchen beizulegen |
Besondere Hinweise: | Sie erhalten die Antragsmappe bei den folgenden Dienststellen und können dort das vollständige Ansuchen zur Einreichung auch abgeben: - Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung - |
Fristen: | Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage |
Kosten: | keine |
Zuständigkeit: | Abteilung Wohnungsförderung |
Fragen & Antworten (FAQ): |
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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A