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Heizen / Energie


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Heizen / Energie
in Niederösterreich

Ansuchen zur Förderung von Biomasseheizungen und Fernwärmeanschluss

Förderungsansuchen für Einreichungen ab 1.1. 2010

 

Beschreibung:

Antragstellung zur Förderung für Biomasseheizungen und Fernwärmeanschluss

Formular:

Voraussetzungen:

Einreichung mittels Antragsformular,  von der Gemeinde und der ausführenden Firma / bei Einzelöfen  vom Rauchfangkehrer, bestätigt 
Nähere Informationen finden Sie in folgendem
Artikel

Notwendige Unterlagen:

Original Rechnung(en) und Zahlungsnachweis(e)  sind dem Ansuchen beizulegen

Besondere Hinweise:

Sie erhalten die Antragsmappe bei den folgenden Dienststellen und können dort das vollständige Ansuchen zur Einreichung auch abgeben:

-   Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung -
    Servicestelle  (Adresse siehe unten / Kontakte)
-   Außenstellen der Abteilung Wohnungsförderung
-   Bürgerbüros der 
Bezirkshauptmannschaften 
-   Außenstellen der Abteilung Wohnungsförderung
    an folgenden Bezirkshauptmannschaften: Amstetten, Bruck / L., 
    Gänserndorf, Gmünd, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling,
     Wr. Neustadt, Zwettl

Fristen:

Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage 

Kosten:

keine

Zuständigkeit:

Abteilung Wohnungsförderung 

Fragen & Antworten (FAQ):

 





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Förderung von Heizungsanlagen mit fester Biomasse / Fernwärmeanschluss

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung


Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 04.01.2010