Förderung für Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaikanlagen
Das Land Niederösterreich fördert energiesparendes und umweltschonendes Wohnen. Es bietet einen einmaligen Zuschuss für die Errichtung von Anlagen zur Nutzung natürlicher Energien.
Sie denken daran, in Ihrem Eigenheim in Zukunft alternative Energien zu nutzen ?
Es gibt viele gute Gründe dafür.
Sonnen- und Umweltenergie ist zuverlässig und kostenlos. Sie macht unabhängig von Energiekrisen und Energiepreissteigerungen sind dann kein Thema mehr für Sie. Nicht zuletzt leisten Sie damit einen wertvollen Beitrag zur Schonung der Umwelt und der Ressourcen der Erde. Natürliche Energie ist CO2 - und schadstofffrei.
Die Förderung im Überblick
- Wie wird gefördert ?
Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt. - Was wird gefördert und in welcher Höhe ?
Grundlage für die Berechnung sind die anerkannten Investitionskosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 % dieser Investitionskosten, maximal
bis zu € 1.500,-- bei thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
(mindestens 4 m² Kollektorfläche und mindestens 300 l
Warmwasser- / Pufferspeicher)
bis zu € 3.000,-- bei thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und
Zusatzheizung
(mindestens 15 m² Kollektorfläche und mindestens 300 l
Warmwasser- / Pufferspeicher
oder 12 m² / 300 l bei Vakuumkollektoren)
bis zu € 1.100,-- bei Wärmepumpenanlagen zur Warmwasserbereitung
mit einem COP ≥3,0 gemäß EN 255 Teil 3
bis zu € 3.000,-- bei Wärmepumpenanlagen zur Beheizung und Warmwasserbereitung
mit einer Jahresarbeitszahl von ≥ 4,0
und nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage oder einer
Photovoltaikanlage kombiniert (monovalenter Heizbetrieb)
bis zu € 2.200,-- bei Wärmepumpenanlagen zur Beheizung und Warmwasserbereitung
mit einer Jahresarbeitszahl zwischen 3,0 und 3,9 -
wenn die Neuherstellung des bestehenden Wärmeverteilsystems der
Heizung einen nicht mehr wirtschaftlichen Aufwand bedeutet -
und nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage oder einer
Photovoltaikanlage kombiniert (monovalenter Heizbetrieb)
bis zu € 400,-- für jede weitere Wohnung im Wohnhaus, die mit dieser Solaranlage
oder Wärmepumpenanlage (ausgenommen zur Warmwasserbereitung)
versorgt wird.
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Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der Investitionskosten, maximal
bis zu € 12.000,-- bei Photovoltaikanlagen
Mit Beschluss der NÖ Landesregierung vom 29. Juni 2010 wurden die NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 dahingehend abgeändert, dass bei Zuerkennung einer Förderung des Bundes (Klimafonds) für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV) dieser Förderungsbetrag der Landesförderung in Anrechnung zu bringen ist
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Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 % der Investitionskosten, maximal
bis zu € 1.500,-- bei ortsfesten Klimaanlagen,
die mit einer Photovoltaikanlage betrieben werden
bis zu € 1.500,-- bei Wohnraumlüftungskompaktgeräten mit Warmwasserbereitung
und Kühlfunktion, die mit einer Photovoltaikanlage betrieben werden
- Wer kann um die Förderung ansuchen ?
Natürliche Personen - wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter, Pächter, Bauberechtigte
Ausführliche Informationen, mehr zu den Voraussetzungen und allen Details finden Sie in der Förderungsbroschüre.
Sie steht Ihnen als Download zur Verfügung und als Farbbroschüre zum Bestellen.
>> siehe Publikationen und Downloads
>> Tipp: Bitte beachten Sie auch das Angebot der NÖ Energieberatung mit Wissenswertem
zum Thema und wertvollen Anregungen für die Praxis !
Förderungsbroschüre Solar-Wärmepumpen-Photovoltaik (pdf, 1118.1 KB)
NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 (pdf, 63 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 (pdf, 1706.6 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A