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Erwerb eines Eigenheimes - Übernahme der Förderung
Sie kaufen oder übernehmen ein gefördertes Eigenheim? Wenn Sie ihre Förderungswürdigkeit nachweisen, können Sie in die Förderung eintreten.
Die nachstehende Information richtet sich an die ÜbernehmerInnen, sind aber auch für die Verkäuferseite und Rechtsvertreter interessant.
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Wer prüft meine Förderungswürdigkeit?
Die Prüfung der Förderungswürdigkeit beim Erwerb eines Eigenheimes erfolgt durch das
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten,
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für den Erwerb einer Eigentumswohnung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005, Fax: 02742/9005-14030
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005, Fax: 02742/9005-14030
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a