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in Niederösterreich

Erwerb eines Eigenheimes - Übernahme der Förderung

Sie kaufen oder übernehmen ein gefördertes Eigenheim? Wenn Sie ihre Förderungswürdigkeit nachweisen, können Sie in die Förderung eintreten.
Die nachstehende Information richtet sich an die ÜbernehmerInnen, sind aber auch für die Verkäuferseite und Rechtsvertreter interessant.


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Wer prüft meine Förderungswürdigkeit?

Die Prüfung der Förderungswürdigkeit beim Erwerb eines Eigenheimes erfolgt durch das

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung  Wohnungsförderung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
,






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für den Erwerb einer Eigentumswohnung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung


E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005, Fax: 02742/9005-14030

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 22.12.2011