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Sanieren / Renovieren


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in Niederösterreich

Eigenheimsanierung





Mit dem NÖ Wohnbaumodell fördert das Land Niederösterreich umweltschonendes und wärmebewusstes Sanieren von Eigenheimen und Wohnungen - und schafft  auch Hilfe bei Hochwasserereignissen.
E
in breites Angebot von Möglichkeiten steht zur Verfügung.

Planen Sie, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu sanieren und dabei möglichst auch den Energieverbrauch zu senken?
Durch eine energieorientierte Sanierung, erreichen Sie eine höhere Wohnqualität und schaffen in Ihren vier Wänden eine behagliche Atmosphäre. Darüberhinaus schonen Sie auf lange Sicht Ihre Finanzen und nicht zuletzt auch das Klima.
Damit Sie Ihrem Ziel rasch näher kommen, unterstützt Sie das Land NÖ mit der  Eigenheimsanierung.

 

Die Förderung im Überblick

Zwei grundsätzliche Varianten der Förderung (ohne oder mit entsprechendem Energieausweis) sind möglich.

  • Einreichung ohne Energieausweis
    Die Förderung besteht aus einem  nicht rückzahlbaren Zuschuss  zu einer Ausleihung (Kredit, Darlehen, etc).
    Es werden maximal 50 % der Sanierungskosten anerkannt.
    Diese anerkannten Kosten bilden den  Höchstbetrag für eine förderbare Ausleihung, die Sie mit  einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren aufnehmen. Als Stützung erhalten Sie jährlich  4% des Betrages als Zuschuss ausbezahlt, das ergibt in zehn Jahren einen Gesamtzuschuss von 40% der anerkannten Kosten.

  • Einreichung mit Energieausweis  (Thermische Sanierung) 
    Es werden bis zu 100 % der Sanierungskosten anerkannt. Die Berechnung erfolgt aufgrund eines Punktesystems, wobei im Optimalfall bis zu 100 Punkte angerechnet werden können.
    Wahlmöglichkeit:
    Sie können  zwischen zwei Arten des Zuschusses wählen:
     •  nicht rückzahlbarer Zuschuss zu einer Ausleihung (Kredit, Darlehen, etc.)
        Die anerkannten Kosten bilden den Höchstbetrag für einen förderbaren Kredit,
        den Sie mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren  aufnehmen.
        Als Stützung erhalten Sie jährlich 4% des Betrages als Zuschuss ausbezahlt, das
        ergibt in zehn Jahren einen Gesamtzuschuss von 40% der anerkannten Kosten.
    •  NÖ Sanierungsbonus 
        Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss - ohne Kreditaufnahme - in der Höhe 
        von 30% der anerkannten Kosten bis zu einem maximalen Zuschussbetrag von
        € 12.000,-- pro Wohneinheit .
        Die Wahlmöglichkeit des Einmalzuschusses besteht bis 31.12. 2010 . 

  • Barrierefreies Wohnen
    Bei Erfüllen bestimmter Kriterien (Details siehe Broschüre) werden 10 Punkte im Punktesystem angerechnet.
  • Initiative gegen Abwanderung 
    In Gemeinden mit starkem Bevölkerungsrückgang beträgt der Stützungsbetrag jährlich 5% der anerkannten Baukosten - somit wird bei einer Laufzeit von zehn Jahren ein Betrag von 50% der anerkannten Kosten als Zuschuss ausbezahlt.
    Wenn Sie den einmaligen Zuschuss ohne Kreditaufnahme wählen, erhöht sich der errechnete Betrag um 20%, sodass Sie maximal pro Wohneinheit  € 14.400,-- für Ansuchen im Zeitraum von 1.1.2010 bis 31.12.2010 erreichen können.
  • Bonus Denkmalschutz 
    Wird für ein denkmalgeschütztes Gebäude ohne Energieausweis eingereicht, so gibt es für Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie oder biogener Fernwärme und den Denkmalschutz  jeweils 25 % zusätzliche Förderung.
  • Ankaufsförderung
    Wird ein Eigenheim gekauft und thermisch (wärmebewusst) saniert, so kann die Förderung bis zu einem Kreditbetrag von  € 40.000,-- erhöht werden. Dies ergibt bei einem Zuschuss von 4% jährlich und einer Laufzeit von zehn Jahren zusätzlich  € 16.000,--.  Der Ankauf des Objektes darf bei Antragstellung bis zu drei Jahren zurückliegen.
  • Förderbare Objekte 
    • im Eigenheimbereich -  Gebäude mit bis zu 500 m² bestehender und zu sanierender Wohnnutzfläche
      in Mehrfamilienhäusern -  zu sanierende Wohnungen und die dazugehörigen Fenster
  • Antragsteller - natürliche Personen, wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter
  • Erbrachte Eigenleistungen des Förderungswerbers können bei der Bemessung der förderfähigen Gesamtkosten nicht berücksichtigt werden.

Weitere ausführlichen Informationen, mehr zu den Voraussetzungen sowie Erläuterungen zu den Fachbegriffen finden Sie  in der Förderungsbroschüre.
Sie steht Ihnen als Download zur Verfügung und als Farbbroschüre auch zum Bestellen. 
          >>   siehe unten:  Publikationen und Downloads

    Sie steht Ihnen als Download zur Verfügung und als Farbbroschüre auch zum Bestellen.           >>   siehe unten:  Publikationen und Downloads

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Ausführliche Informationen zur Förderung bei Hochwasserereignissen im Rahmen der Eigenheimsanierung - präventive Hochwasserschutzmaßnahmen sowie Sanierung und Instandsetzung nach Hochwässern
          >>   siehe unten:  Publikationen und Downloads


       

           >>    Tipp:   Bitte beachten Sie auch das Angebot der                               

                               ·  NÖ Energieberatung
                                  Hier erhalten Sie Informationen zum Energieausweis sowie kostenlose
                                  und firmenunabhängige Energieberatung für Neubau und Sanierung,
                                  Heizung und erneuerbare Energien
                                · NÖ Bauberatung
                                  B
ietet Ihnen firmenunabhängige Bauberatung für Neubau und
                                  Sanierung, wertvolle Anregungen für die Gestaltung und
                                  Hilfestellungen für die Praxis
                               ·  klima:aktiv  Kompetenzpartner für Althaussanierung
                                  Hier finden Sie - speziell für die energieeffiziente Althaussanierung  
                                  nach klima:aktiv Standard qualifizierte Unternehmen, Architekten, 
                                  Planer und Energieberater 




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Förderung Eigenheimsanierung

Amt der NÖ Landesregierung
Wohnungsförderung


Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 01.07.2010