> > > > > >
Sanieren / Renovieren


Barrierefreie Version | Sitemap | Kontakt | Hilfe | Schriftgröße: A A A  | ein Druckersymbol
Erweiterte Suche | Suche:
Sanieren / Renovieren
in Niederösterreich

Ansuchen zur Förderung Eigenheimsanierung

Förderungsansuchen für Einreichungen ab 1. 1. 2010

 

Beschreibung:

Antragstellung für die Förderung Eigenheimsanierung  

Formular:

Voraussetzungen:

Einreichung mittels Antragsformular inklusive Beilage A, von der Gemeinde und dem finanzierenden Institut (nur bei Zuschuss zu einer Ausleihung - siehe Seite 8) bestätigt.
Bei Hochwasserschutz- und Sanierungsarbeiten benötigen Sie außerdem die Beilage B und bei Präventivmaßnahmen auch das Beratungsprotokoll.
Die Beilage C ist nur bei einer thermischen Sanierung erforderlich und muss als Anhang (4 Seiten) zum Energieausweis erstellt werden.    
Nähere Informationen dazu finden Sie im folgenden Artikel.

Notwendige Unterlagen:

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:

  • Grundbuchsauszug oder Mietvertrag oder Pachtvertrag (Kopie)
  • Energieausweis - nur bei thermischer Sanierung erforderlich (Original)

          Und außerdem, falls Ihr Bauvorhaben baubehördlich
          bewilligungspflichtig ist :

  • Rechtskräftige Baubewilligung samt Niederschrift und Baubeschreibung (Kopie)
  • Behördlich genehmigter Original-Bauplan (Kopie)

Besondere Hinweise:

Sie erhalten die Antragsmappe bei den folgenden Dienststellen und können dort das vollständige Ansuchen auch zur Einreichung abgeben:

-   Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung -
    Servicestelle  (Adresse siehe unten / Kontakte)
-   Bürgerbüros der  Bezirkshauptmannschaften
-   Außenstellen der Abteilung Wohnungsförderung
    an folgenden Bezirkshauptmannschaften: Amstetten, Bruck / L., 
    Gänserndorf, Gmünd, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling,
     Wr. Neustadt, Zwettl

Fristen:

Mit den Sanierungsarbeiten darf erst nach Einreichung des Antrages begonnen werden.
Ausnahme: Sanierungs- und Instandsetzungmaßnahmen nach Hochwasserschaden

Kosten:

keine 

Zuständigkeit:

Abteilung Wohnungsförderung 

Fragen & Antworten (FAQ):

 

Weitere Formulare:           Endabrechnung
                                              
Sie benötigen folgende Unterlagen: 
 
                                              
                                               -  Formblatt  Endabrechnung Eigenheimsanierung 
                                               -  Bestätigung über die Aufnahme des Hauptwohnsitzes 

                                               Z
um Nachweis Ihrer tatsächlichen Baukosten müssen Sie die Rechnungen 
                                               inklusive der Zahlungsbelege sammeln und nach Beendigung der Arbeiten
                                               mit den beiden angeführten  Formblättern vorlegen. 





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Förderung Eigenheimsanierung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung


Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 01.07.2010