Ansuchen zur Förderung Eigenheimsanierung
Förderungsansuchen für Einreichungen ab 1. 1. 2010
| |
|---|---|
Beschreibung: | Antragstellung für die Förderung Eigenheimsanierung |
Formular: |
|
Voraussetzungen: | Einreichung mittels Antragsformular inklusive Beilage A, von der Gemeinde und dem finanzierenden Institut (nur bei Zuschuss zu einer Ausleihung - siehe Seite 8) bestätigt. |
Notwendige Unterlagen: | Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:
Und außerdem, falls Ihr Bauvorhaben baubehördlich
|
Besondere Hinweise: | Sie erhalten die Antragsmappe bei den folgenden Dienststellen und können dort das vollständige Ansuchen auch zur Einreichung abgeben: - Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung - |
Fristen: | Mit den Sanierungsarbeiten darf erst nach Einreichung des Antrages begonnen werden. |
Kosten: | keine |
Zuständigkeit: | Abteilung Wohnungsförderung |
Fragen & Antworten (FAQ): |
|
Weitere Formulare: Endabrechnung
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Formblatt Endabrechnung Eigenheimsanierung
- Bestätigung über die Aufnahme des Hauptwohnsitzes
Zum Nachweis Ihrer tatsächlichen Baukosten müssen Sie die Rechnungen
inklusive der Zahlungsbelege sammeln und nach Beendigung der Arbeiten
mit den beiden angeführten Formblättern vorlegen.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A