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Ansuchen zur Förderung Eigenheimsanierung

Förderungsansuchen für Einreichungen ab 1.1. 2011

 

Beschreibung:

Antragstellung für die Förderung Eigenheimsanierung  

Formular:

Voraussetzungen:

Einreichung mittels Antragsformular inklusive Beilage A, von der Gemeinde und dem finanzierenden Institut (siehe Seite 8) bestätigt.
Bei Hochwasserschutz- und Sanierungsarbeiten benötigen Sie außerdem die Beilage B und bei Präventivmaßnahmen auch das Beratungsprotokoll.
Die Beilage C - Gebäudedatenblatt  muss als Anhang (4 Seiten) zum Energieausweis erstellt werden.    
Nähere Informationen dazu finden Sie in den » Artikeln  zur Eigenheimsanierung.

Notwendige Unterlagen:

Diese Unterlagen müssen Sie dem Antrag beilegen:

  • Grundbuchsauszug oder Mietvertrag oder Pachtvertrag (Kopie)
  • Gebäudedatenblatt (Beilage C)

          Und außerdem, falls Ihr Bauvorhaben baubehördlich
          bewilligungspflichtig ist :

  • Rechtskräftige Baubewilligung samt Niederschrift und Baubeschreibung (Kopie)
  • Behördlich genehmigter Original-Bauplan (Kopie)

Besondere Hinweise:

Sie erhalten die Antragsmappe bei den folgenden Dienststellen und können dort das vollständige Ansuchen auch zur Einreichung abgeben:

-   Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung -
    Servicestelle  (Adresse siehe unten / Kontakte)
-   Bürgerbüros der  Bezirkshauptmannschaften
-   Außenstellen der Abteilung Wohnungsförderung
    an folgenden Bezirkshauptmannschaften: Amstetten, Bruck / L., 
    Gänserndorf, Gmünd, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling,
     Wr. Neustadt, Zwettl

Fristen:

Mit den Sanierungsarbeiten darf erst nach Einreichung des Antrages begonnen werden.
Ausnahme: Sanierungs- und Instandsetzungmaßnahmen nach Hochwasserschäden

Kosten:

keine 

Zuständigkeit:

Abteilung Wohnungsförderung 

Fragen & Antworten (FAQ):

 

Weitere Formulare:           Endabrechnung
                                              
Sie benötigen folgende Unterlagen: 
 
                                              
                                               -  Formblatt  Endabrechnung Eigenheimsanierung 
                                               -  Bestätigung über die Aufnahme des Hauptwohnsitzes 

                                               Z
um Nachweis Ihrer tatsächlichen Baukosten müssen Sie die Rechnungen 
                                               inklusive der Zahlungsbelege sammeln und nach Beendigung der Arbeiten
                                               mit den beiden angeführten  Formblättern vorlegen. 


                                               Zuschussanforderung des finanzierenden Institutes

                                               -  Formblatt zur Zuschussanforderung





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Förderung Eigenheimsanierung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung


Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

Lageplan, Adressen aller Dienststellen