Wohnbeihilfe
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1) Überblick und Antrag
Die Errichtung oder Sanierung eines Eigenheimes stellt immer - auch nach erhaltener Förderung - eine gewaltige finanzielle Belastung dar. In Niederösterreich gibt es daher die Möglichkeit, zusätzlich eine Wohnbeihilfe bzw. Wohnzuschuss zu beantragen. Der Wohnzuschuss kann berücksichtigt werden, wenn Sie nach 1993 eine Förderung beantragt haben, die Wohnbeihilfe kommt in den Jahren davor zu tragen.
Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an die Wohnbauhotline 02742/22133, Fax : 02742/9005-15800
E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
oder
Kontaktadresse: post.f2auskunft@noel.gv.at
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Downloads
Wohnungsförderungsgesetz (NÖ WFG 2005) (pdf, 63 KB)
Broschüre (pdf, 1661 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB)
Richtlinien2011UndBeilagen_bis Ende 2011 (pdf, 357.3 KB)
Wohnungsförderungsgesetz (NÖ WFG 2005) (pdf, 63 KB)
Broschüre (pdf, 1661 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB)
Richtlinien2011UndBeilagen_bis Ende 2011 (pdf, 357.3 KB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Wohnungsförderung --> Wohnbauförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A
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Wohnungsförderung --> Wohnbauförderung
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