Wohnzuschuss
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1) Überblick und Antrag
Die Errichtung oder Sanierung eines Eigenheimes stellt immer - auch nach erhaltener Förderung - eine gewaltige finanzielle Belastung dar. In Niederösterreich gibt es daher die Möglichkeit, zusätzlich einen Wohnzuschuss bzw. Wohnbeihilfe zu beantragen. Der Wohnzuschuss kann berücksichtigt werden, wenn Sie nach 1993 eine Förderung beantragt haben, die Wohnbeihilfe kommt in den Jahren davor zu tragen.
ACHTUNG: Nutzungsverträge (Anwartschafts-, Miet-, Kaufverträge, usw.) für geförderte Wohnungen im großvolumigen Wohnungsbau bzw. Wohnungssanierung die ab 01.07.2009 geschlossen wurden gilt der Wohnzuschuss "Modell 2009".
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Downloads
NÖ Wohnungsförderungsgesetz (NÖ WFG 2005) (pdf, 63 KB)
Broschüre (pdf, 1661 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB)
Richtlinien2011UndBeilagen_bis Ende 2011 (pdf, 357.3 KB)
NÖ Wohnungsförderungsgesetz (NÖ WFG 2005) (pdf, 63 KB)
Broschüre (pdf, 1661 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB)
Richtlinien2011UndBeilagen_bis Ende 2011 (pdf, 357.3 KB)
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Amt der NÖ Landesregierung
Wohnungsförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A
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