
Schulerhalter und Elternvereinigungen einer allgemein bildenden öffentlichen Pflichtschule.
Die Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern im Pflichtschulbereich bis zu 15 Minuten vor Schulbeginn und nach Schulende bis zur Abfahrt des entsprechenden Verkehrsmittels.
Die Kosten für die Beaufsichtigung hat der Schulerhalter zu tragen. Der Beitrag des Landes beträgt maximal fünfzig Prozent dieser Kosten, jedoch maximal 4,-- Euro pro Aufsichtsstunde.
Anträge sind bis spätestens 1. Februar des laufenden Schuljahres beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen einzubringen. Die zur Beurteilung der Beaufsichtigungskosten erforderlichen Unterlagen sind anzuschließen.