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Tagesform an allgemeinbildenden Pflichtschulen

Betreuungsperson mit Kind

Allgemeine Regelung

Die gesetzlichen Schulerhalter können eine allgemeinbildende Pflichtschule (Volksschule, Hauptschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) zur Tagesform erklären. Dabei besteht die Möglichkeit, den ganzen Tag über Unterricht und Betreuung abzuwechseln (verschränkte Form) oder am Vormittag den Unterricht und am Nachmittag Betreuung vorzusehen (nicht verschränkte Form).


Neuerung seit dem Schuljahr 2011/2012

Ab dem Schuljahr 2011/2012 gilt folgende Regelung für die Tagesform an öffentlichen Pflichtschulen:

Hier die wesentlichsten Punkte zusammengefasst:

Kein Zwang zur Errichtung einer Tagesform besteht, wenn

Folgende allgemein bildende Pflichtschulen ( Liste ) bieten derzeit eine Betreuung (Lernzeit und Freizeit) von Schülern am Nachmittag an.

Achtung!: Auch hier gilt die Schulsprengeleinteilung.

Pflichtsprengel bestehen für Volksschulen ,  Hauptschulen,
Allgemeine Sonderschulen und Polytechnische Schulen .




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Abteilung Schulen


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Tel: 02742/9005-13274, Fax: 02742/9005-13595

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