
Der NÖ Landtag hat am 25. Jänner 2007 die Klassenschülerhöchstzahl 25 für alle niederösterreichischen Pflichtschulen beschlossen. Die Klassenschülerhöchstzahl an Sonderschulen wird auf 12 gesenkt. Hier gibt es wie bisher zusätzliche Absenkungen je nach der Art der Beeinträchtigung und nach der Zahl der Schulstufen in einer Klasse. Die neue Klassenschülerhöchstzahl gilt ab Herbst 2007 für die jeweils ersten Schulstufen aufsteigend. Das bedeutet, dass mit Schulbeginn 2010 diese Regelung für alle Pflichtschüler in Niederösterreich gilt.