Logo der Niederösterreichischen Landesregierung
www.noe.gv.at
Home » Bildung / Stipendien & Beihilfen » Schülerbeihilfe » Schülerbeihilfen AHS


Schülerbeihilfe

Schülerinnen/Schüler der 1. bis 5. Klasse AHS und Schülerinnen/Schüler der 1. Klasse einer BA f. Kindergartenpädagogik können hier um eine Schülerbeihilfe ansuchen.

Für Schülerinnen/Schüler einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe  ist der Landesschulrat für Niederösterreich bzw. das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zuständig.



Wer wird gefördert?

 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Schülerin/Der Schüler muss

Wie erfolgt die Antragstellung?

Antragsformulare und die detaillierten Richtlinien können hier heruntergeladen werden bzw. liegen in den Schulen auf und müssen bis Ende des Kalenderjahres (31. Dezember) beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Schulen eingebracht werden.



RichtlinienSchülerbeihilfe (PDF-Datei, 10kb)




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen


Eva Dorner, E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13243, Fax: 02742/9005-13595

3109 St. Pölten, 3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A

Lageplan, Adressen aller Dienststellen