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Familien


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Familien
in Niederösterreich

Familie

Familie bedeutet Geborgenheit, Liebe, Wärme, Verständnis und wechselseitige Unterstützung, aber auch Konflikte, Ärger, Belastungen und Stress.

Alle Bereiche der Entwicklung eines Kindes werden durch seine Familie beeinflusst. Die Auswirkungen auf das Kind sollen positiv, können aber auch negativ sein. Vor allem ganz junge Kinder sind darauf angewiesen, dass ihre Bedürfnisse innerhalb der Familie kompetent und rasch befriedigt werden. Ohne eine liebevolle und Halt gebende Beziehung sowie eine intensive Betreuung könnten sie nicht überleben.

Kinder brauchen auch eine ihrem Alter und der Entwicklung angemessene und auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen abgestimmte Erziehung sowie Zugang zu Bildung und Förderung ihrer Fähigkeiten.

Wenn dies durch die Familie - aus welchen Gründen auch immer - nicht oder nicht mehr geleistet werden kann, so hat die Jugendwohlfahrt den gesetzlichen Auftrag, die Familie zu beraten und zu unterstützen.

Diese Hilfen betreffen Pflege und Erziehung des Kindes. Gemeinsam mit der Familie soll erarbeitet werden, wie die Familie diese Aufgaben (wieder) bewältigen kann und damit ein gutes Heranwachsen des Kindes möglich macht.

Die Jugendwohlfahrt hat die grundlegende Bedeutung der Familie für die Entwicklung eines Kindes zu beachten. Sie darf daher in familiäre Bereiche und Beziehungen nur soweit eingreifen, als dies zum Wohl eines Kindes notwendig ist.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, vor körperlichem oder seelischem Leid, ist oberstes Prinzip in der Jugendwohlfahrt.





Krisen in Familien

Krisen in Familien können durch Überforderungs- und Belastungssituationen ausgelöst werden. Anforderungen wie Kinderbetreuung, Kinderpflege, Kindererziehung werden dann manchmal nicht mehr ausreichend bewältigt. Auf notwendige Bedürfnisse der Familienmitglieder kann nicht mehr angemessen eingegangen werden.

Welche Anlässe für eine Krise gibt es:

  • Notsituationen in der Familie (z.B. Tod oder akute Erkrankung - körperlich oder psychisch - von Eltern/Erziehungsberechtigten; Wohnungsverlust/Delogierung; existenzbedrohende Armut)
  • Gefährdung der psychischen und physischen Situation des Kindes
    (z.B:. Selbstmordgefährdung, Misshandlung, Missbrauch, grobe Vernachlässigung)
  • Anhäufung mehrerer Problemsituationen in der Familie mit plötzlicher oder dauerhafter subjektiver Überforderung des Familiensystems und akute Eskalation.
  • Ausreißen oder Obdachlosigkeit von Kindern/Jugendlichen

Wie kann Jugendwohlfahrt in einer Krise helfen?  

Die Fachkraft für Sozialarbeit nimmt

  • unverzüglich mit der Familie Kontakt auf
  • baut Vertrauen auf und beruhigt und entschärft die Lage (Suchen von Ressourcen)
  • schätzt ein mögliches Gefährdungspotential für das Kind ein
  • und versucht, die eigene Handlungsfähigkeit der Familienmitglieder zu stärken oder wiederherzustellen
  • sucht Hilfen im sozialen Umfeld der Familie
  • plant und setzt Schutz- und Hilfsmaßnahmen gemeinsam mit der Familie unter bestmöglicher Einbeziehung des Kindes/Jugendlichen

Akute Krisen erfordern meist schnelle Entscheidungen und Handlungen der Fachkraft für Sozialarbeit, um den Schutz und die Sicherheit eines Kindes zu gewährleisten. In erster Linie versucht die Jugendwohlfahrt die Situation in der Familie soweit zu stabilisieren bzw. die eigene Handlungsfähigkeit der Familie wieder herzustellen, sodass es zu keiner Gefährdung des Kindes (mehr) kommt.

Wenn die Krise im familiären Rahmen nicht unmittelbar bewältigbar ist, ist eine zeitlich begrenzte stationäre Unterbringung zur Abwendung einer akuten Gefährdung des Kindes erforderlich.

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Konflikt eines/einer Jugendlichen mit dem Strafgesetz

Straffällige Handlungen von Jugendlichen sind durch viele Faktoren bedingt und daher muss auch die Reaktion darauf sehr differenziert sein. Wenn erkennbar ist, dass die Tat einmalig war, so dürfen die Sanktionen nicht zu einer Stigmatisierung des jungen Menschen führen und damit zu einer möglichen Verfestigung des unerwünschten Verhaltens führen.

Die Auswahl von Interventionsformen ist sehr genau zu überdenken und es sollte - solange dies möglich erscheint - auf öffentliche Sanktionen (Strafen) verzichtet werden. Wenn aber Jugendliche aus eigener Kraft die Probleme nicht bewältigen können und auch keine Hilfe von Seiten des Umfeldes zu erwarten ist, werden ihr/ihm Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden.

Wie kann die Jugendwohlfahrt helfen:

  • Information und Beratung über Gerichtsverfahren
  • Kontaktaufnahme mit der Bewährungshilfe VOR dem Gerichtsverfahren
  • Vermittlung von Hilfsangeboten
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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

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Letzte Änderung dieser Seite: 12.11.2009