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Familien
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Familien 
in Niederösterreich 
Eine Erwachsenenhand hält eine Kinderhand

Unterhalt, Vaterschaft und Besuchsrecht

In rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten Ihres Kindes informieren und unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt an den Bezirksverwaltungsbehörden.


Nähere Informationen zu

  • Festsetzung und Eintreibung des Unterhaltes
  • Feststellung der Vaterschaft
  • Besuchsrecht
  • elterliche Rechte

erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unter http://www.help.gv.at/Content.Node/k504/Seite.5040000.html.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.


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Letzte Änderung dieser Seite: 10.12.2009