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Unterhalt, Vaterschaft und Besuchsrecht

In rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten Ihres Kindes informieren und unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt an den Bezirksverwaltungsbehörden.


Nähere Informationen zu

erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unter http://www.help.gv.at/Content.Node/k504/Seite.5040000.html.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.