Seitenbereiche:
Hauptmenü:
dunkelblauer streifen
Bereichsname:
> > > > > >
Familien
Top menü
Standard Version | Sitemap | Kontakt | Hilfe | ein Druckersymbol
 Erweiterte Suche
Familien 
in Niederösterreich 
Eine Erwachsenenhand hält eine Kinderhand

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Kinderschutz hat in der Jugendwohlfahrt oberste Priorität. Die Aufgabe der Jugendwohlfahrt ist es, Kinder vor Gewalt zu schützen und die Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen.

Gewalt an Kindern gibt es in vielen Erscheinungsformen:





Körperliche Gewalt - körperliche Misshandlung

Unter körperlicher Misshandlung wird die physische Gewalteinwirkung seitens der Eltern oder anderer Erwachsener auf ein Kind verstanden.

Die körperliche Misshandlung umfasst alle gewaltsamen Handlungen, die dem Kind körperliche Schäden und Verletzungen zufügen, seien es gezielte körperliche Schädigungen des Kindes oder Schädigungen infolge unkontrollierter Affekthandlungen von Eltern oder anderen Personen.

Körperliche Misshandlungen sind nicht isoliert zu betrachten, da jeder gewaltsame körperliche Übergriff auf ein Kind auch eine psychische Komponente hat (psychische Misshandlung) und somit auch Probleme in der psychischen Entwicklung des Kindes auftreten können.




Psychische Gewalt - emotionelle Misshandlung

Die psychische Gewalt umfasst alle elterlichen Äußerungen und Handlungen, die ein Kind terrorisieren, herabsetzen oder überfordern und ihm das Gefühl der Ablehnung und eigenen Wertlosigkeit vermitteln. Oft geht eine psychische Misshandlung auch mit einer körperlichen Misshandlung einher, zumal diese auch immer eine Gefährdung der seelischen Entwicklung beinhaltet.

Zum Gefährdungsbild der psychischen Misshandlung gehört aber auch das andere Extrem: Überbehütung und symbiotische Bindung der Kinder. Dies drückt sich oft in Form von Isolierung des Kindes von seinem sozialen Umfeld aus. Oft ist das eine Reaktion der Eltern auf ihre eigenen Ängste vor einer zunehmenden Abnabelung und der zu erwartenden Selbständigkeit ihrer Kinder.

Die seelische Misshandlung lässt sich im Gegensatz zur körperlichen Misshandlung viel schwerer diagnostizieren. Die Folgen werden meistens erst Jahre später erkennbar.




Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Missbrauchende nutzt seine Macht / Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Bei den vom sexuellen Missbrauch betroffenen Mädchen und Jungen handelt es sich um Kinder aller Altersgruppen, von Säuglingen bis zu Jugendlichen. Ein sexueller Missbrauch führt bei Mädchen und bei Jungen zu erheblichen emotionalen Belastungen. Diese können darin liegen, dass die Kinder sich traurig, verraten und ausgenutzt fühlen in ihrer Sehnsucht nach Vertrauen, Liebe und Geborgenheit. Sie schämen sich und fühlen sich mitschuldig.

Sexuell missbrauchte Kinder haben Angst vor Wiederholung des sexuellen Missbrauchs. Sie zweifeln an ihrer Wahrnehmung, fühlen sich ohnmächtig und hilflos. Bei den Missbrauchern handelt es sich seltener um Fremde, sondern oft vielmehr um Personen aus dem Nahbereich des Kindes, Familienangehörige, Nachbarn, Freunde der Familie oder Personen, denen die Kinder regelmäßig anvertraut werden. Gerade wenn die Täter aus der Familie kommen, dauert der Missbrauch oft Jahre.

Sexuell missbrauchte Kinder haben den Tätern gegenüber in der Regel ambivalente, also sowohl ablehnende als auch - in gewissem Maß -  positive Gefühle. Sie wollen die emotionale Zuwendung nicht verlieren und verleugnen ihre Gefühle und /oder deuten sie um.




Vernachlässigung

Betroffen von dieser Art der Kindeswohlgefährdung sind Kinder, die in besonderem Maß auf Schutz, Fürsorge und Förderung angewiesen sind. Dabei handelt es sich vor allem um jüngere und / oder behinderte Kinder, die (noch) nicht in der Lage sind, solche Mangelsituationen aus eigenen Ressourcen heraus zu kompensieren oder die erfahrene Nichtberücksichtigung ihrer Bedürfnisse auszudrücken. Vernachlässigung ist gekennzeichnet durch eine mangelnde oder unangemessene Förderung des Kindes, durch die Missachtung der Gesundheit, die mangelnde Aufsicht des Kindes und dessen mangelnde Pflege und Fürsorge. Zu der passiven Form der Vernachlässigung kann beispielsweise auch das Alleinlassen der Kinder über eine unangemessen lange Zeit und die unzureichende Versorgung und Pflege der Kinder gezählt werden.





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.


Footer


Letzte Änderung dieser Seite: 12.11.2009