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in Niederösterreich

Hilfe in Notfällen - Antrag

(gültig ab 1. 1. 2007)

 

Beschreibung:

Antragstellung für die Hilfe in Notfällen. Eine Antragstellung mittels Online-Formular ist derzeit nicht möglich. 

Formular:

Der Antrag kann formlos an die unten angegebene Adresse gestellt werden.  

Voraussetzungen:

Die Antragsteller müssen

  • die österreichische Staatbürgerschaft besitzen oder Staatsangehöriger anderer EWR-Mitgliedsstaaten sein und
  • in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben.
Notwendige Unterlagen:

Dem Ansuchen sollten folgende Unterlagen beigelegt werden (Kopie genügt):

  • Meldezettel aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • Einkommensnachweise sämtlicher im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen:
    Hiezu zählen auch: Krankengeld (=Taggeld, Familiengeld), Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss, Witwen- und Waisenpension, Kriegsopferrente, Ausgleichszulage, Hilflosenzuschuss, Invaliditätspension, Unfallpension, Lehrlingsentschädigung, Sozialhilfe, Pflegegeld, Einkommensteuerbescheid, Einheitswertbescheid, Invalidenrente, Unterhaltszahlungen
  • Nachweise über sonstige Beihilfen (Wohnbeihilfe, Schulbeihilfe für Kinder, Studienbeihilfen, Mietbeihilfen usw.)
  • Sämtliche Belege über die finanziellen Belastungen (Rechnungen, Kreditverträge, Fahrnisexekutionen, Mahnungen, Versteigerungsedikte, usw.)
Besondere Hinweise:

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Unrechtmäßig bezogene Zuschüsse müssen vom Förderungsempfänger unverzüglich rückerstattet werden.





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Hilfe in Notfällen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat


NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 17.12.2007