Professionelle Pflegestellen in Niederösterreich
"Professionelle Pflege" ist eine Sonderform der Pflege für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und erhöhten Betreuungsanforderungen. Pflegeeltern, die ein Kind im Rahmen der "Professionellen Pflege" betreuen, werden angestellt und erhalten eine zusätzliche Begleitung.
Voraussetzungen
Bei der Vermittlung von Kindern in „Professionelle Pflege" gelten die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und Bedingungen für die Aufnahme eines Pflegekindes und darüber hinaus zusätzlich folgende Voraussetzungen:
Formale Voraussetzungen:
- Wohnort der Pflegestellenwerberin/des Pflegestellenwerbers in Niederösterreich
- Vormerkung zur Aufnahme eines Kindes in fremde Pflege (Feststellung der grundsätzlichen Eignung als Pflegefamilie durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde)
- Nachweis des absolvierten Moduls für "Professionelle Pflegeeltern"
- Bewerbungsgespräch beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt und beim Verein „Peter PAN - Pflege und Adoption in NÖ"
- Deutsch als Umgangssprache
Prinzipiell darf kein weiteres aufrechtes Dienstverhältnis neben der Anstellung als professionelle Pflegemutter/-vater bestehen. Unter folgenden Voraussetzungen kann ein weiteres Dienstverhältnis eingegangen werden:
- Das "Professionelle Pflegeverhältnis" muss mindestens 2 Jahre bestehen.
- Das Kind muss das 10. Lebensjahr erreicht haben.
- Die Gesamtarbeitszeit beider Anstellungsverhältnisse darf 40 Wochenstunden nicht überschreiten.
- Seitens des Anstellungsträgers und der NÖ Landesregierung muss eine gemeinsame Zustimmung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der Betreuungsaufgabe im Rahmen des "Professionellen Pflegeverhältnisses" gegeben sein.
Persönliche Voraussetzungen:
- Akzeptanz und Bereitschaft zur Unterstützung von schwierigen Elternkontakten
- Fähigkeit sich mit der belastenden Vorgeschichte des jeweiligen Kindes in entsprechender Form auseinander zu setzen
- Bereitschaft zur Annahme von Beratungs- und Therapieangeboten im erforderlichen Ausmaß
- Kooperationsfähigkeit gegenüber Behörden, Gerichten und sozialem Umfeld
- Reflexionsbereitschaft, Verantwortungs- und Problembewusstsein sowie Konfliktfähigkeit
Welche Kinder werden vermittelt?
Kinder, die aus verschiedensten Gründen weder in der Herkunftsfamilie aufwachsen noch in traditionellen Pflegefamilien untergebracht werden können und für die im Hinblick auf ihr Alter und ihre persönliche und familiäre Situation eine Betreuung in einer „Professionellen Pflegestelle" die am besten geeignete Maßnahme darstellt.
Mögliche Indikationen
- Rückstand in der körperlichen und/oder psychosozialen Entwicklung
- Notwendigkeit fördernder Begleitmaßnahmen über einen längeren Zeitraum oder in intensiverem Ausmaß
- Erhöhte pädagogische Anforderungen (z. B. durch schwere Vernachlässigung, Traumatisierung durch Misshandlung und/oder Missbrauch etc.)
- Schwierige Elternkontakte (z. B. psychische Auffälligkeiten, Gewalt-, Drogen-, Alkoholumgebung, Multiproblemfamilien etc.)
Je umfangreicher und vollständiger die Abklärung und Sammlung von Informationen über Kind und Umfeld, desto eher kann durch die Verantwortlichen eine passende Eltern-Kind ähnliche Beziehung initiiert werden.
Dienstverhältnis
Dienstgeber: Verein „Peter PAN - Pflege und Adoption in NÖ"
Voraussetzungen: formal und persönlich - siehe oben
Pflichten
- Monatliche Fortbildung
- Monatliche Reflexionsgruppe
- Vierteljährliche Fallverlaufsbesprechungen (mind. 1 Stunde) mit den Fachkräften für Sozialarbeit des Vereins "Peter PAN - Pflege und Adoption in NÖ" und der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
- Mindestens einmal monatlicher Hausbesuch durch die Fachkraft für Sozialarbeit des Vereins „Peter PAN - Pflege- und Adoption in NÖ"
- Monatliche Dokumentation der Entwicklung
Gehaltseinstufung
Die „Professionelle Pflegeperson" wird für die Betreuung eines Pflegekindes im Ausmaß von 14 Wochenstunden angestellt. Unabhängig vom Gehalt erfolgt die Auszahlung des Pflegebeitrages für das Pflegekind.
Beendigung
Mit der Beendigung des Pflegeverhältnisses endet - unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist - auch das Anstellungsverhältnis. Die Auflösung des Anstellungsverhältnisses muss nicht die Auflösung des Pflegeverhältnisses bedeuten.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
DSA Edeltraud Kotzina E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16456, Fax: 02742/9005-16120
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14