Logo der Niederösterreichischen Landesregierung
www.noe.gv.at
Home » Gesellschaft & Soziales / Jugend » Jugendwohlfahrt » Pauschale Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt


Pauschale Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt


Pauschale Förderung
Das Land kann laut § 10 Abs. 2 leg. cit. bestimmte Einrichtungen freier Jugendwohlfahrtsträger fördern. Diese Förderung wird - im Gegensatz zu Leistungsabgeltungen, bei denen einzelne Leistungseinheiten abgerechnet werden - durch pauschale Beträge erfolgen.
Diese Vorgangsweise ist dann besonders sinnvoll, wenn die Leistung zwar bereit gestellt werden soll (z. B. Kinderschutzzentrum, Schulsozialarbeit), aber das Ausmaß der Inanspruchnahme nicht exakt geplant werden kann, etwa weil Terminvereinbarungen eben nicht Bedingung sind, sondern ein möglichst niederschwelliger Zugang gewünscht ist.
Zur Abwicklung dieser pauschalen Förderung hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am 20.12.2005 neue Richtlinien zur pauschalen Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt beschlossen, mit denen ab 1.1.2006 die bis dahin gültigen Richtlinien vom 15.12.1998 ersetzt werden.

Richtlinien zur pauschalen Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt
Die neuen Richtlinien beschreiben die gesetzliche Grundlage sowie Voraussetzungen und Ziel für die Förderung, weiters die Vorgangsweise beim Ansuchen auf Förderung, Vorgaben zur Dokumentation sowie zur Abrechnung und für den Verwendungsnachweis.
Die Richtlinien beschreiben auch eine Reihung der Prioritäten, nach denen sich die Schwerpunktsetzung bei der Mittelvergabe zu richten hat und enden mit dem Hinweis, dass die neuen Richtlinien mit 01.01.2006 in Kraft treten.
Beachten Sie bitte, dass ein Ansuchen auf Pauschalförderung nur dann sinnvoll ist, wenn die oben angeführten Rahmenbedingungen (Eignungsfeststellung, Heranziehung mit finanzieller Regelung) vorliegen.


Pauschalförderungsrichtlinie (PDF-Datei, 45kb)





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Pauschale Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt


Dr. Reinhard Neumayer E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16435, Fax: 02742/9005-16120

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen