Sie sind hier: Home » Gesellschaft & Soziales / Kinderbetreuung » Tagesbetreuung » Tagesbetreuungseinrichtungen - Änderungsanzeige
Tagesbetreuungseinrichtungen - Änderungsanzeige
Allgemeine Informationen
Der Träger der Einrichtung ist der Bewilligungsbehörde gegenüber meldepflichtig (anzeigepflichtig).
Voraussetzungen
Der Träger der Einrichtung hat der Bewilligungsbehörde folgende Umstände unverzüglich schriftlich zu melden (anzuzeigen):
- jede Änderung der Einrichtung, wenn dadurch eine Änderung des der seinerzeitigen Bewilligung zugrunde gelegten Zustandes bewirkt wird;
- jeden Wechsel im Bereich der Leitung der Einrichtung oder einer Betreuungsperson (Ausbildungsnachweis);
- jede auch vorübergehende Schließung der Einrichtung.
Fristen
Die Meldung (Anzeige) muss schriftlich und unverzüglich erfolgen.
Zuständige Stellen
Rechtsgrundlagen
§ 13 NÖ Tagesbetreuungsverordnung
Zum Formular
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie
hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.