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Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Wenn ein/e Österreicher/in eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben und die österreichische nicht verlieren will, muss diese/r vorher schriftlich um Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansuchen. Erhält man keine Beibehaltungsbewilligung verliert man mit dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft.
Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft wird bewilligt, wenn diese
- mit einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Privat- und Familienleben des Antragstellers begründet wird und die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben wurde oder
- wegen der vom Antragsteller erbrachten und von ihm noch zu erwartenden Leistungen aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Republik liegt oder
- im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2
Günter Nistl E-Mail: post.ivw2staatsbuergerschaft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12594, Fax: 02742/9005-12777
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
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Günter Nistl E-Mail: post.ivw2staatsbuergerschaft@noel.gv.at
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