
Durch die Gewährung von Grundversorgungsleistungen für bestimmte hilfs- und schutzbedürftige Fremde werden vom Land Niederösterreich einerseits europarechtliche Verpflichtungen erfüllt und andererseits wird ein geordneter Aufenthalt der betroffenen Fremden in Niederösterreich gewährleistet. Der gegenständliche Artikel soll für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, Betreuungsorganisationen und Behörden eine Unterstützung bei Alltags- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Grundversorgung in Niederösterreich darstellen.
Die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden erfolgt im Bundesland Niederösterreich auf Grundlage des NÖ Grundversorgungsgesetzes.
Zuständig für die Vollziehung des Grundversorgungsgesetzes ist die NÖ Landesregierung, die bei dieser Aufgabe von der Koordinationsstelle für Ausländerfragen beim Amt der NÖ Landesregierung unterstützt wird. Die Koordinationsstelle für Ausländerfragen entscheidet in diesem Zusammenhang insbesondere über die Gewährung oder Nichtgewährung von Grundversorgungsleistungen. Die Erreichbarkeit der Koordinationsstelle ist aus den weiterführenden Informationen am Ende dieses Artikels ersichtlich.
Link auf die Mailadresse der Koordinationsstelle: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at.
Grundversorgung können folgende hilfsbedürftige Fremde bekommen
Die wichtigsten Grundversorgungsleistungen sind
Hilfsbedürftig ist, wer für sich und seine im selben Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen den Lebensbedarf nicht ausreichend beschaffen kann. Ob tatsächlich Grundversorgungsleistungen gewährt werden, ist nach den Bestimmungen des NÖ Grundversorgungsgesetzes zu entscheiden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Grundversorgung sind auf dieser Seite aus der Infobox "Mehr zum Thema" unter dem Link FAQ ersichtlich. Weiters befindet sich am Ende dieses Artikels zum Herunterladen eine Informationsbroschüre über die Grundversorgung in Niederösterreich.
Die Caritas und Diakonie unterstützen das Land Niederösterreich bei der sozialen Betreuung der hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Dabei ist die Diakonie für das westliche und die Caritas für das östliche Gebiet von Niederösterreich zuständig. Von der Caritas wird jeweils eine Betreuungsstelle in Wr. Neustadt und Korneuburg und von der Diakonie eine Betreuungsstelle in St. Pölten geführt. Hilfs- und schutzbedürftige Fremde können sich bei Fragen an diese beiden Betreuungsorganisationen wenden, wobei die Betreuung entweder mobil in den organisierten Unterkünften oder stationär in den jeweiligen Betreuungsstellen erfolgt. Die genauen Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten der beiden Betreuungsorganisationen sind aus den weiterführenden Informationen am Ende dieses Artikels (Links und Downloads) ersichtlich.
Link auf die Mailadresse der Caritas: post-mfb-noe@caritas-wien.at
Link auf die Mailadresse der Diakonie: noewe.efdoe@diakonie.at.
Wenn jemand in sein Herkunftsland zurückkehren möchte, bieten verschiedene Organisationen ihre Hilfe an. Im Zusammenhang mit der Grundversorgung in Niederösterreich wurde der Verein Menschenrechte Österreich mit der Unterstützung rückkehrwilliger Personen beauftragt. Für interessierte Personen steht der Verein Menscherechte Österreich jederzeit für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Link auf die Mailadresse des Vereins Menschenrechte Österreich: noe@verein-menschenrechte.at.