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Notstandsunterstützung für Landwirte

Notstandsunterstützung
Notstandsunterstützung

Existenzbedrohte Landwirte können Notstandsunterstützungen erhalten





Kurzbeschreibung

Für unverschuldet in existenzbedrohliche Notlage (z.B. Krankheiten in der Familie, außergewöhnliche Ertragseinbußen, usw.) geratene bäuerliche Betriebe können zinsenbegünstigte Darlehen [max. € 36.000,00, Laufzeit bis zu 15 Jahre, 2 % Zinsen] zur Schuldenumwandlung gewährt werden. In Ausnahmefällen können auch Beihilfen ausgezahlt werden.

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Antrag

Die Antragstellung erfolgt formlos bei der Abt. Landwirtschaftsförderung.

Sollten Sie nähere Informationen wünschen, können Sie auch die Langversion der Richtlinie herunterladen: Richtlinientext (pdf-Datei 62 kb)

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Notstandsunterstützung für Landwirte

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3)


Dipl.-Ing. Veronika Müller-Reinwein E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12776, Fax: 02742/9005-13535

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen