
Existenzbedrohte Landwirte können Notstandsunterstützungen erhalten
Für unverschuldet in existenzbedrohliche Notlage (z.B. Krankheiten in der Familie, außergewöhnliche Ertragseinbußen, usw.) geratene bäuerliche Betriebe können zinsenbegünstigte Darlehen [max. € 36.000,00, Laufzeit bis zu 15 Jahre, 2 % Zinsen] zur Schuldenumwandlung gewährt werden. In Ausnahmefällen können auch Beihilfen ausgezahlt werden.
Die Antragstellung erfolgt formlos bei der Abt. Landwirtschaftsförderung.
Sollten Sie nähere Informationen wünschen, können Sie auch die Langversion der Richtlinie herunterladen: Richtlinientext (pdf-Datei 62 kb)