
Durch ein flächendeckendes Angebot an sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdiensten soll es hilfsbedürftigen Menschen ermöglicht werden, bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und anderen Notlagen möglichst lange in der Geborgenheit ihres Zuhauses gepflegt und betreut zu werden.
Die Aufgaben des diplomierten Pflegepersonals umfassen eine qualifizierte situationsgerechte Pflege und Beratung der Patienten (Wundpflege und Verbandwechsel, Verabreichung von Insulin, Stomaversorgung etc.) und die Beratung und Anleitung von pflegenden Angehörigen. Alle Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt wahrgenommen.
Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen (Unterstützung bei der Körperpflege, Aufrechterhaltung der Ordnung im unmittelbaren Wohnbereich, Unterstützung bei der Essenszubereitung etc.).
Bei ärztlicher Verordnung leisten diplomierte Physio- und Ergotherapeuten oder Logopäden fachgerechte Hilfe, z.B. nach Schlaganfällen, Frakturen etc.
Die Betreuungsdienste kosten viel Geld. Da betreuungs- und pflegebedürftige Menschen in der Regel die anfallenden Kosten nicht selbst finanzieren können, übernimmt das Land den Großteil der Finanzierung der vom pflegebedürftigen Menschen beanspruchten Leistungen.
Voraussetzung für die Finanzierung durch das Land ist:
Die Kostenbeiträge des Hilfeempfängers (= Eigenleistung) werden nach der Höhe des Einkommens berechnet und sind sozial gestaffelt. Weiters wird ein aliquoter Anteil vom Pflegegeld verrechnet. Maximal werden für eine Einsatzstunde des diplomierten Pflegepersonals EURO 28,60, für eine Einsatzstunde des Pflegehelfers/Fachsozialbetreuer Altenarbeit/Diplomsozialbetreuer Altenarbeit EURO 23,47 und für eine Einsatzstunde der Heimhelferin EURO 20,38 verrechnet. An Sonn- und Feiertagen wird ein 100%iger Zuschlag zum errechneten Kostenbeitrag verrechnet.
Weitere Auskünfte und Informationen erhalten sie auch bei dem für Sie zuständigen Gemeindeamt oder der Sozialabteilung Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde sowie beim Amt der NÖ Landesregierung.